Mängelmelder Gemeinde Nordwalde Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Nordwalde

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.01.2024 bis 04.03.2024
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© pixabay

Um was geht es bei der Lärmaktionsplanung?

 

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Nordwalde bietet Ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

In der Gemeinde Nordwalde sind von der Lärmkartierung die folgenden Hauptverkehrsstraßen im Rahmen einer Lärmkartierung erfasst:

Bereich der Auffahrt zur Bundesstraße B 54

L510 – Kreuzungsbereich B54, in alle Fahrtrichtungen   

L555 – Nordwalder Umgehungsstraße

Ortsdurchfahrt: Bahnhofstraße – Welle – Kreisverkehr Grevener Straße

Kreisverkehr Grevener Straße – Kreisverkehr Umgehungsstraße

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. [Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.] Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. [Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des bestehenden Lärmaktionsplans auf der linken Seite.] Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. [Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken)] Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.[xyz] bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

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Fördermöglichkeiten?

Ort 48356 Nordwalde, Bahnhofstr.

Gibt es Fördermittel für die Lärmreduzierung, z. B.? für Fenster? Sofern das nicht der Fall ist, wäre das wünschenswert, da die Maßnahme der EU ja sonst nicht wirklich zielführend ist.

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Zuglärm

Ort 48356 Nordwalde, Unbekannte Straße

Zu den Fahrzeiten der Regionalbahn ist diese bis in die Bauernschaften (Suttorf) zu hören. Vielleicht ließen sich auch hier Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeiten.

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Lärmerfassung "Emsdettener Straße"

Ort 48356 Nordwalde, Emsdettener Str.

Durch die Umgehungsstraße ergeben sich zwar Verkehrsverlagerungen in Richtung Steinfurt. Jedoch laufen die Verkehre Richtung Emsdetten weiterhin über die Emsdettener Straße. Besonders in den frühen Morgenstunden führen Unebenheiten auf der Fahrbahn zu Lärmbelastung. Die hohe Frequentierung tut ihr Übriges.

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Kreisverkehr Bahnhofstr./Feldstr./ Finkenbreil

Ort 48356 Nordwalde, Feldstr.

Durch überfahren der Kreisverkehr-Pflasterflächen mit hoher Geschwindigkeit besonders in den Abend/Nacht und frühen Morgenstunden kommt es zu einer starken Lärmbelästigung im Umfeld des o.a. Kreisverkehrs. Evtl. Lösung: Anbringen von zusätzlichen Schwellen auf den Pflasterflächen, Austausch der Vorfahrtachtenschilder an der Bahnhofstrasse gegen Stoppschilder. Evtl. zusätzlicher Effekt! Radfahrer werden weniger gefährdet

Kontaktperson

Gemeinde Nordwalde

Daniel Matlik

02573 929 139

matlik@nordwalde.de

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