Verfahren Stadt Castrop-Rauxel Räumliche Entwicklung

Bebauungsplan Nr. 252 "Nördliche Altstadt"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.12.2024 bis 15.01.2025
  • Stellungnahmen 12 Stellungnahmen
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Übersichtsskizze

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 252 „Nördliche Altstadt“ aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Ortsteil Castrop im Bereich der Altstadt zwischen dem Busbahnhof und dem Marktplatz bzw. der Lambertuskirche. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus der beiliegenden Übersichtsskizze.

Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans noch einmal geringfügig vergrößert. So wurde der Straßenabschnitt mit dem Busbahnhof abweichend zur vorherigen Abgrenzung vollständig in den Geltungsbereich mit aufgenommen.

Die Stadt Castrop-Rauxel verfolgt durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 „Nördliche Altstadt“ das Ziel, das Hauptversorgungszentrum Altstadt Castrop in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten bzw. zu stärken. Hierzu ist beabsichtigt, die bestehende Nutzungsmischung im Plangebiet zu erhalten, weiterzuentwickeln und den drohenden Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck sollen im Bebauungsplan Urbane Gebiete (MU) und Kerngebiete (MK) festgesetzt werden. Bestimmte Nutzungen mit potenziell schädlichen Auswirkungen für die Altstadt, wie insbesondere Vergnügungsstätten oder Wettannahmestellen, sollen gesteuert bzw. ausgeschlossen werden. Ein weiteres Planungsziel besteht darin, die für die Baugebiete geltenden Festsetzungen zu den überbaubaren Flächen und zur Höhenentwicklung zu prüfen und ggf. neu zu definieren. Auch ist die Übernahme planungsrechtlicher Inhalte der Werbesatzung in den Bebauungsplan städtebaulich sinnvoll.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die zur frühzeitigen Beteiligung bereitgestellten Unterlagen sind auf der Internetseite Beteiligung NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Castrop-Rauxel/startseite im Zeitraum vom 16.12.2024 bis einschließlich 15.01.2025 (Veröffentlichungsfrist) zu jedermanns Einsicht einsehbar.

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen liegen ebenfalls im oberen Foyer des Ratssaals im Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel, Europaplatz 1 (Zugang im Bereich des Eingangs B) zu den allgemeinen Öffnungszeiten und zwar

montags, dienstags und
donnerstags                            von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

mittwochs                                  von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und

freitags                                          von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus. In der Zeit vom 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 bleibt das Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel geschlossen.

Während des o. g. Beteiligungszeitraums ist es möglich, Auskunft über den Inhalt der Planung zu erhalten, Anregungen und Bedenken vorzubringen und diese mit den Beschäftigten zu erörtern. Während des o. g. Beteiligungszeitraums kann die Öffentlichkeit Äußerungen und Stellungnahmen in das Verfahren einbringen. Dazu gibt es keine verbindliche Formvorschrift – Äußerungen und Stellungnahmen können schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf andere Weise an die Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Stadtplanung und Bauordnung (61) weitergegeben werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kontaktperson

Katrin Weiler

Bereich: Stadtplanung und Bauordnung
44575 Castrop-Rauxel
Tel.: 02305/106-2736
stadtplanung@castrop-rauxel.de

Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten werden zum Zwecke des Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitergehende Informationen zum Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten sind auf der Internetseite der Stadt Castrop-Rauxel unter https://www.castrop-rauxel.de/datenschutz einsehbar.

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtsplan
  • Bebauungsplan (Vorentwurf)
  • Begründung (Vorentwurf)

Informationen

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