Bebauungsplan Stadt Castrop-Rauxel Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 259 "Feuerwehr"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.12.2024 bis 15.01.2025
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 259

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 259 „Feuerwache“ wurde vom Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel in seiner Sitzung am 20.02.2020 gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Ortsteil Habinghorst im Bereich der Klöcknerstraße. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus der beiliegenden Übersichtsskizze.

Planungsziel ist die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Kraftwerkstandortes. Es soll Planungsrecht für gemeinbedarfs- sowie freiraumorientierte Nutzungen geschaffen werden. Als Hauptnutzung ist auf der Teilfläche nördlich des Deininghauser Bachs der Standort der neuen Feuerwache geplant. Die Teilflächen südöstlich des Deininghauser Bachs sollen Sportanlagen und eine Kindertagesstätte aufnehmen.

Das 8. Änderungsverfahren des FNP wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 259 eingeleitet, um zu gewährleisten, dass der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Im Flächennutzungsplan ist der nördliche Teil des Areals als gemischte Baufläche dargestellt. Südlich des Deininghauser Bach ist der Bereich als Fläche für Wald dargestellt. Der Bereich der künftigen Feuerwehr sowie des Sportzentrums soll als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ sowie „Sport und Freizeit“ dargestellt werden.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die zur frühzeitigen Beteiligung bereitgestellten Unterlagen sind auf der Internetseite Beteiligung NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Castrop-Rauxel/startseite im Zeitraum vom 16.12.2024 bis einschließlich 15.01.2025 (Veröffentlichungsfrist) zu jedermanns Einsicht einsehbar.

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen liegen ebenfalls im oberen Foyer des Ratssaals im Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel, Europaplatz 1 (Zugang im Bereich des Eingangs B) zu den allgemeinen Öffnungszeiten und zwar

montags, dienstags und donnerstags     von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

mittwochs                                             von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und

freitags                                                  von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zur Einsicht für die Öffentlichkeit öffentlich aus. In der Zeit vom 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 bleibt das Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel geschlossen.

Während des o. g. Beteiligungszeitraums ist es möglich, Auskunft über den Inhalt der Planung zu erhalten, Anregungen und Bedenken vorzubringen und diese mit den Beschäftigten zu erörtern. Während des o. g. Beteiligungszeitraums kann die Öffentlichkeit Äußerungen und Stellungnahmen in das Verfahren einbringen. Dazu gibt es keine verbindliche Formvorschrift – Äußerungen und Stellungnahmen können schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf andere Weise an die Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Stadtplanung und Bauordnung (61) weitergegeben werden.

Kontaktperson

Björn Kutschera

Bereich: Stadtplanung und Bauordnung
44575 Castrop-Rauxel
Tel.: 02305/106-2737
stadtplanung@castrop-rauxel.de

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplanentwurf
  • Umweltbericht
  • Bestandskarte zum Umweltbericht
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • ASP Bestandskarte Vögel
  • ASP Bestandskarte Fledermäuse
  • ASP Bestandskarte Kreuzkröte
  • Begründung zum Bebauungsplan

Informationen

Übersicht
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