Bebauungsplan Stadt Castrop-Rauxel Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 259 "Feuerwache"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.01.2026 bis 09.02.2026
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Bebauungsplan Nr. 259 "Feuerwache"

Bebauungsplan Nr. 259 „Feuerwache“

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 07.01.2026 bis einschließlich 09.02.2026

Worum geht es?

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 20.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 259 „Klöcknerstraße / ehemaliges Kraftwerk“ beschlossen. In seiner Sitzung am 11.12.2025 hat der Rat der Stadt Castrop-Rauxel den Entwurf des Bebauungsplans unter dem neuen Titel „Feuerwache“ gebilligt und nachfolgenden Beschluss über die Veröffentlichung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst:

„Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 259 „Feuerwache“ einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht, den Fachgutachten und den vorliegenden umweltbezogenen Informationen in abschließend ausgearbeiteter Fassung zur Einsicht für die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen.“

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Ortsteil Habinghorst an der Grenze zum Ortsteil Rauxel, südöstlich der Kreuzung Habinghorster Straße (B 235) Ecke Klöcknerstraße. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus der beiliegenden Übersichtsskizze, die der zum Beschluss angefügten Anlage zur Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs entspricht.

Inhalt der Planung

Ziel und Zweck des Bebauungsplans Nr. 259 „Feuerwache“ ist die geordnete städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Kraftwerksareals südlich der Klöcknerstraße im Umfeld der Habinghorster Straße (B 235). Das Plangebiet liegt nördlich und südlich des Deininghauser Bachs und umfasst überwiegend brachgefallene Betriebsflächen sowie angrenzende Grün- und Verkehrsflächen. Als Hauptnutzung ist auf der Teilfläche nördlich des Deininghauser Bachs der Standort der neuen Feuer- und Rettungswache (Fläche für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) vorgesehen. Ergänzend sollen weitere kommunale Infrastruktureinrichtungen, wie öffentliche Verwaltungen, Bildungs- oder soziale Einrichtungen, untergebracht werden. Die Teilflächen südöstlich des Deininghauser Bachs sind für Sportanlagen vorgesehen.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Klöcknerstraße. Innerhalb des Areals wird eine neue Erschließungsstraße mit Geh- und Radweg angelegt. Die frühere Kraftwerkszufahrt an der Habinghorster Straße (B 235) wird ausschließlich für Einsatz- und Betriebsfahrzeuge der Feuerwehr genutzt. Ergänzende Fuß- und Radwegverbindungen binden das Gebiet an das bestehende Verkehrsnetz an. Der Stellplatzbedarf der Sportanlage wird über die östlich der Feuerwache gelegene Gemeinschaftsstellplatzanlage gedeckt. Die weiteren Nutzungen können verbleibende Kapazitäten dieser Anlage ergänzend in Anspruch nehmen. Unterhalb der Stellplatzanlage ist ein unterirdisches Regenrückhaltebecken vorgesehen.

Eingriffe in Natur und Landschaft werden vollständig über das Ökokonto Obercastrop ausgeglichen. Zusätzlich ist ein Ersatzhabitat für Kreuzkröten anzulegen. Die Umsetzung wird durch eine ökologische Baubegleitung und ein Monitoring begleitet.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichts, von Gutachten und Fachbeiträgen sowie Stellungnahmen verfügbar. Darin liegen umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen vor und werden im Internet veröffentlicht:

  • Schutzgut Mensch: Schalltechnische Untersuchung (Feuerwehr-, Verkehrs- und Sportlärm), Verkehrsuntersuchung, Stellungnahmen der Immissionsschutzbehörden
  • Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Artenschutzfachbeitrag (Stufe I/II), Aussagen zu Biotopen und Lebensräumen, Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde, Kreuzkröte und CEF Maßnahme
  • Schutzgüter Luft und Klima: Aussagen im Umweltbericht zu Lokalklima und Klimafunktionen, Klimaanpassungsmaßnahmen (Begrünung, Retention, Photovoltaik)
  • Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser: Boden-, Altlasten- und Baugrundgutachten – Entwässerungs- und wasserwirtschaftliche Unterlagen, Stellungnahmen der Wasserbehörden
  • Schutzgut Landschaft / Ortsbild: Aussagen zur landschaftlichen Einbindung, Stellungnahmen zu Sichtbeziehungen und Wallstrukturen
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Stellungnahme der LWL-Archäologie, Hinweise zu Leitungen, Kampfmitteln und bergbaulichen Einwirkungen
  • Übergreifende umweltbezogene Informationen: Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, Sonstige umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 BauGB

Wie kann ich mitmachen?

Online-Einsicht:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 259 „Feuerwache“ ist vom 07.01.2026 bis einschließlich 09.02.2026 im Internet einsehbar. Die Unterlagen können hier vollständig eingesehen und heruntergeladen.

Vor-Ort-Einsicht:

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen liegen ebenfalls im Bereich Stadt- und Umweltplanung im Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel, Europaplatz 1, Eingang B, 3. Etage, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Wie kann ich Stellung nehmen?

Während des Veröffentlichungszeitraums kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben.
Die Übermittlung soll möglichst elektronisch erfolgen, ist aber auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in anderer geeigneter Form bei der Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Stadt- und Umweltplanung (FB 61) möglich.

Hinweis: Nach § 3 Abs. 2 BauGB können nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet (§ 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 e DSGVO). Weitere Informationen unter:
https://www.castrop-rauxel.de/datenschutz

Kontakt

Timo Rüßler

Bereich: Stadt- und Umweltplanung
44575 Castrop-Rauxel
02305 106-2735
stadtplanung@castrop-rauxel.de

Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten werden zum Zwecke des Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitergehende Informationen zum Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten sind auf der Internetseite der Stadt Castrop-Rauxel unter https://www.castrop-rauxel.de/datenschutz einsehbar.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang