Meldeverfahren Stadt Greven Verkehr und Mobilität

2. Beteiligung: 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Greven

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 25.03.2024 bis 25.04.2024
  • Meldungen 20 Meldungen
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Lärmaktionsplanung

Um was geht es?

Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47d Abs. 3 BImSchG im Rahmen der Lärmaktionsplanung (Runde 4)

Vom 04.12.2023 bis 12.01.2024 hat die frühzeitige Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Greven stattgefunden. Die Stadt Greven hat das Büro Wenker & Gesing mit der Erstellung des Lärmaktionsplans beauftragt. 

Der Entwurf zur Lärmaktionsplanung liegt nun vor.

Damit beginnt am 25. März 2024 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung.

Die Öffentlichkeit ist nach § 47d Abs. 3 BImSchG zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören und soll rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen sowie die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Die Stadt Greven ist im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist zu ermitteln, inwiefern die Stadt Greven von Lärmemissionen, die auf Hauptverkehrswegen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr) generiert werden, betroffen ist.

Dieser Wert wurde in Greven an den Hauptverkehrsstraßen

  • A1
  • B481
  • L587/B219
  • L555 und
  • der Rathaus- und der Königstraße

dargestellt.

Anmerkung zur Kartierung: Gemäß §47b BImSCHG gehören die Rathausstraße und die Königstraße nicht zu den gesetzlich kartierten Straßen. Die Straßen wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) fälschlicherweise kartiert und sind von der Lärmaktionsplanung derzeit nicht betroffen.

Die Betroffenheit und Belastungen von Einwohnerinnen und Einwohnern entlang dieser Straßen ist zu prüfen und gegebenenfalls eine Strategie für Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln.

Der Entwurf der Lärmaktionsplanung kann in der Zeit vom 25. März 2024 bis einschließlich 25. April 2024 auf der Internetseite der Stadt Greven https://www.greven.net/stadtentwicklung_wirtschaft/stadtentwicklung/laermaktionsplanung.php bzw. über den Download oben links auf dieser Seite eingesehen werden. Danach endet die öffentliche Auslegung und der Äußerungszeitraum. Ihre Anmerkungen können Sie direkt im Portal Beteiligung-NRW oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-greven.de schicken.

Berücksichtigt werden können nur Stellungnahmen, die fristgerecht bis zum 25. April 2024 eingegangen sind.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen.

Lesen Sie den oben links beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Greven durch. Teilen Sie uns dann Ihre Anmerkungen über das unten aufgeführte Textfeld mit.

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Weiterhin besteht die Möglichkeit uns zusätzliche Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem zu geben oder sich mit weiteren Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung einzubringen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

Lesen Sie den beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Greven.

Klicken Sie auf den Button „Ihre Meldung“ nach diesem Text.

Teilen Sie uns dann Ihren Beitrag in den entsprechenden Textfeldern der Meldung mit.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW“

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Kontaktperson

Saskia Hardtmann-Blumenthaler

saskia.hardtmann-blumenthaler@stadt-greven.de

Telefon: 02571-920/363

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