Hilfe

Im Hilfebereich finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um Beteiligung NRW. Mit der Nutzung dieses Angebotes bestätigen Sie die Anerkennung der unten aufgeführten Benutzerregeln.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Landesbetrieb IT.NRW, der das Beteiligungsportal technisch betreibt, sind bemüht, ihre Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) stehen.

Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Die Website wurde geprüft und an die Anforderungen zur Barrierefreiheit angepasst. Sie ist derzeit nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar. Die Website wird regelmäßig überarbeitet, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

Folgende Inhalte sind zum Teil nur eingeschränkt zugänglich:

  • PDF-Dokumente
  • Videos
  • Kartenanwendungen

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier.

Schlichtungsverfahren / Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.

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