Orte des Interesses Gemeinde Metelen Verkehr und Mobilität

2. Beteiligungsphase der 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Metelen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.01.2024 bis 23.02.2024
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© pixabay

Für die Erstellung eines Lärmaktionsplans startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Metelen können sich vom 26.01.. ab 12:00 Uhr bis zum 23.02.2024 um 12:00 Uhr zu Lärmhotspots an unseren Hauptverkehrsstraßen äußern und Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen benennen. Den Entwurf des Lärmaktionsplanes finden Sie zum Download hier.
 

Um was geht es?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Metelen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Gemeinde Metelen ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

 

Wie kann ich mich beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

[Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.]

Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. [Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken)] Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

 

Wie geht es weiter?
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter Lärmaktionsplan | Gemeinde Metelen (www.metelen.de/laermaktionsplan) bekannt gegeben.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kontaktperson

Gemeinde Metelen
Frau Rika Brinkjans
Telefon: 02556 89-49
E-Mail: rika.brinkjans@metelen.de

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Datenübermittlung
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Beteiligungsverfahrensverfahrens innerhalb der Gemeindeverwaltung.  Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht.

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Kontaktdaten
Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung  ist die Gemeinde Metelen, Sendplatz 18, 48629 Metelen, Tel. (0 25 56) 89-0, Fax (0 25 56) 89-11, E-Mail: info@metelen.de (Standard E-Mail-Adresse),DE-Mail: info@metelen.de-mail.de (Voraussetzung ist ein De-Mail-Account), Internet: www.metelen.de

Den Datenscchutzbeauftragten der Gemeinde Metelen erreichen Sie unter datenschutz@kaaw.de und unter der Rufnummer 0 28 61 - 93 94 09. Weiterer Kontakt unter datenschutz@metelen.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Gemeinde Metelen in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

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