Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Neukirchen-Vluyn Öffentliche Auslegung

Öffentlichkeitsbeteiligungen der Stadt Neukirchen-Vluyn

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.03.2024 bis 31.12.2099
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Planzeichnung

Gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln ist das Baugesetzbuch (BauGB). Einen besonderen Stellenwert nimmt in diesem Zusammenhang die Bauleitplanung ein. Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Planwerken mit entsprechender Detaillierung und Verbindlichkeit: dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und dem Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung).

In beiden Fällen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit formeller Bestandteil des Verfahrens. Dies gilt nicht nur für die Aufstellung, sondern gleichermaßen für die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen. Über alle relevanten Planungsschritte berät und entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss, über gesetzlich vorbehaltene Beschlüsse (z.B. Satzungsbeschluss) entscheidet der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn.

Link zu den derzeitigen Beteiligungen:
Öffentlichkeitsbeteiligung/Bauportal Stadt Neukirchen-Vluyn

Kontaktperson

Stadt Neukirchen-Vluyn
Planungs- und Bauordnungsamt
Bereich Stadtplanung
Hans-Böckler-Straße 26
47506 Neukirchen-Vluyn
E-Mail: proplan@neukirchen-vluyn.de

Informationen

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