Bebauungsplan Stadt Neukirchen-Vluyn Erneute Beteiligung

VBP Nr. 160, Erweiterung des Hotels Dampfmühle

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.12.2024 bis 24.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Lage und Größe des Plangebietes
Das Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn liegt am Rande des Kreises Wesel; westlich
grenzt das Gebiet des eher ländlich strukturierten Kreises Kleve unmittelbar an. Nördlich
liegt die Stadt Kamp-Lintfort, östlich die Stadt Moers (beide Kreis Wesel) und südlich die
Stadt Krefeld.
Im innerstädtischen Gefüge grenzt das Plangebiet an den nördlich gelegenen Ortskern
von Neukirchen. Das Zentrum erstreckt sich nördlich der Niederrheinallee, ca.150 m vom
Plangebiet entfernt.
Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.160 umfasst das Baugrundstück
des Hotels Dampfmühle (Flurstücke 2299 und 2442 - 2445, Flur 8, Gemarkung
Neukirchen). Es hat eine Größe von circa 0,36 ha und beinhaltet ausschließlich die Fläche
des Hotels Dampfmühle. Die genaue Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche
von vorhabenbezogenem Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan sind
aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Der seit 2001 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 79 setzt der baulichen Entwicklung des Hotels enge Grenzen (z. B. durch die Festsetzung von Baulinien im westlichen und südlichen Bereich). Derzeit müssen jedoch Brandschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Darüber hinaus ergeben sich bauliche Erfordernisse an einen angepassten Betriebsablauf im Bereich der Küche. Dies betrifft v. a. eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche für die Kühlgeräte-Einhausung.

Auf Grund der wirtschaftlichen Gesamtsituation sollen ursprünglich ebenfalls geplante Erweiterungsabsichten bis auf Weiteres zurückgestellt werden. Damit wird im vorliegenden Bebauungsplan nur noch die Kühlgeräte-Einhausung am Küchentrakt umgesetzt. Dies erfordert eine Erweiterung der bisherigen überbaubaren Grundstücksfläche für die Küche/Kühlgeräte-Einhausung im Westen. Mit einer Fläche von ca. 8,5 m x 5,0 m (ca. 42 m²) ist die Erweiterung - bezogen auf den Gesamtkomplex Hotel Dampfmühle - nur marginal. Störende Auswirkungen wie z.B. eine Verschattung auf die angrenzenden Nutzungen (insbesondere Wohnen) sind deshalb auch nicht zu erwarten.

Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2024 die erneute öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 160 und dessen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB beschlossen. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

Kontaktperson

Monika Tschöke

proplan@neukirchen-vluyn.de

Stadt Neukirchen-Vluyn

Planungs- und Bauordnungsamt

Bereich Stadtplanung

Hans-Böckler-Straße 26

47506 Neukirchen-Vluyn

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Ihnen wird damit die Möglichkeit eröffnet, zur Planung Stellung zu nehmen. Ihre persönlichen Daten werden benötigt, um Ihre Betroffenheit bzw. Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Verfahrens beurteilen zu können. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtentwicklungsausschus-ses bzw. des Rates beraten und entschieden. Es findet jedoch keine Veröffentlichung Ihrer Daten in den Sitzungsvorlagen statt; diese sind anonymisiert.
In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können bei der Stadt-verwaltung innerhalb Öffnungszeiten und unter https://www.neukirchen-vluyn.de/system/files/2023-05/staedtebaurecht_allgemein_datenschutzhinweise.pdf die erforderlichen Informationen zur Verarbei-tung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang