Außenbereichssatzung Stadt Porta Westfalica Erneute Beteiligung

Außenbereichssatzung "Schierholzstraße" Porta Westfalica Möllbergen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.07.2025 bis 04.08.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica

Öffentliche erneute Auslegung Außenbereichssatzung „Schierholzstraße“ Porta Westfalica Möllbergen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 16.06.2025 beschlossen, die Außenbereichssatzung „Schierholzstraße“ Porta Westfalica Möllbergen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Ziel ist die Schaffung der Möglichkeit, Baulücken in einem vorhandenen Siedlungsbereich zu Wohnwecken bebaubar zu machen. Aufgrund von Änderungen hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten ist eine erneute Auslegung notwendig.

„Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica beauftragt die Verwaltung gem. §§ 3(2) und 4 (2) BauGB die Öffentlichkeit und die von der Planung berührten Behörden erneut zu beteiligen. Ziel ist die Schaffung der Möglichkeit, Baulücken in einem vorhandenen Siedlungsbereich zu Wohnwecken bebaubar zu machen. Aufgrund von Änderungen hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten ist eine erneute Auslegung notwendig.

Beschluss: Mehrheitlich dafür bei 3 Gegenstimmen“

Die Beschlussvorlage über den erneuten Auslegungsbeschluss, die Anlagen sowie der Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage 138/2025 im Sitzungsdienst auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 21.07.2025 bis einschließlich 04.08.2025. Hierbei handelt es sich um eine verkürzte Auslegung gem. § 4a BauGB, da eine erneute Auslegung erfolgt und es nicht zu wesentlichen Änderungen im Entwurf gekommen ist.

Die vorgenannten Planentwürfe und weiteren Verfahrensunterlagen liegen in der oben genannten Zeit während der Dienststunden, und zwar

  • Montags                    von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags                 von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwochs                 geschlossen
  • Donnerstags            von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitags                     von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.: 0571/791-325; E-Mail: stadtplanung@portawestfalica.de).

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ oder im digitalen Beteiligungsportal des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de) heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. digital im Beteiligungsportal des Landes NRW, schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom 16.06.2025 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3(2) und 4 (2) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 – GV. NRW. 2023, in der zurzeit geltenden Fassung, wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des Rates vom 26.02.2025 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

• eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

• die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

• die Bürgermeisterin hat den Beschluss des Rates vorher beanstandet oder

• der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Porta Westfalica, den 09.07.2025

Die Bürgermeisterin

Anke Grotjohann

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Stadt Porta Westfalica

Kempstraße 1

Sachgebiet Stadtplanung

Noah Lohmeyer

0571 / 791 325

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