Bebauungsplan Stadt Porta Westfalica Öffentliche Auslegung

Aufhebung des übgl. B-Plans Nr. 9 "Frettholzweg - Kronenweg" und Teilaufhebung des B-Plans Nr. 2 "Wiesengrund"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.07.2025 bis 22.08.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica

Öffentliche Auslegung Aufhebung des übergeleiteten Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Stadt Hausberge "Frettholzweg - Kronenweg" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der ehemaligen Stadt Hausberge "Wiesengrund" gem. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 beschlossen, die Aufhebung des übergeleiteten Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Stadt Hausberge "Frettholzweg - Kronenweg" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der ehemaligen Stadt Hausberge "Wiesengrund" gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel ist die Aufhebung eines nicht mehr realisierbaren Bebauungsplanes in der Gemarkung Hausberge, Flur 2.

„Beschlussvorschlag:

1. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, für Aufhebung des übergeleiteten Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Stadt Hausberge "Frettholzweg - Kronenweg" und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der ehemaligen Stadt Hausberge "Wiesengrund" gemäß § 4 a (3) BauGB die Öffentlichkeit und die Behörden zu beteiligen. Ziel ist die Aufhebung eines nicht mehr realisierbaren Bebauungsplanes in der Gemarkung Hausberge, Flur 2.

2. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz fasst die im Anhang 1 aufgeführten Beschlüsse zu den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vorgebrachten Anregungen und Bedenken.

Beschluss: Einstimmig“

Die Beschlussvorlage über den Auslegungsbeschluss, die Anlagen sowie der Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage 56/2025 im Sitzungsdienst auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Porta Westfalica verfügbar:

[1]       Arten- und Bodenschutz als Teil der Begründung

[2]        Umweltbericht als Teil der Begründung

In der Begründung werden u.a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter sowie den Wechselwirkungen untereinander thematisiert.

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025.

Die vorgenannten Planentwürfe und weiteren Verfahrensunterlagen liegen in der oben genannten Zeit während der Dienststunden, und zwar

  • Montags                    von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags                 von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwochs                 geschlossen
  • Donnerstags            von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitags                     von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.: 0571/791-325; E-Mail: stadtplanung@portawestfalica.de).

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ oder im digitalen Beteiligungsportal des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de) heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. digital im Beteiligungsportal des Landes NRW, schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom 31.03.2025 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) BauGB werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 – GV. NRW. 2023, in der zurzeit geltenden Fassung, wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des Rates vom 26.02.2025 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

• eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

• die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

• die Bürgermeisterin hat den Beschluss des Rates vorher beanstandet oder

• der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Porta Westfalica, den 09.07.2025

Die Bürgermeisterin

Anke Grotjohann

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Stadt Porta Westfalica

Kempstraße 1

32457 Porta Westfalica

Sachgebiet Stadtplanung

Noah Lohmeyer

0571 / 791 325

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