Bebauungsplan Stadt Porta Westfalica Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 94 "Gänsemarkt Holzhausen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.08.2025 bis 18.08.2025
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 94 „Gänsemarkt Holzhausen“ gem. § 4a (3) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 94 „Gänsemarkt Holzhausen“ gem. § 4a (3) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel ist die Nachverdichtung im Ortsteil Holzhausen zur Schaffung von Wohnraum. Aufgrund von Änderungen hinsichtlich der Erschließung ist eine erneute Auslegung notwendig.

„Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, für den Bebauungsplan Nr. 94 „Gänsemarkt Holzhausen“ (gem. § 13a BauGB) gemäß § 4 a (3) BauGB die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den zuständigen Bezirksausschuss erneut zu beteiligen.

Gesamtbeschluss: Einstimmig“

Die Beschlussvorlage über den erneuten Auslegungsbeschluss, die Anlagen sowie der Beschluss des Ausschusses sind der Druckvorlage „74/2025“ im Sitzungsdienst auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1]       Arten- und Bodenschutz als Teil der Begründung

[2]        Umweltbericht als Teil der Begründung

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Fläche, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft.

Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt vom 04.08.2025 bis einschließlich 18.08.2025. Hierbei handelt es sich um eine verkürzte Auslegung gem. § 4a BauGB, da eine erneute Auslegung erfolgt und es nicht zu wesentlichen Änderungen im Entwurf gekommen ist.

Der Planentwurf und weiteren Verfahrensunterlagen liegen in der oben genannten Zeit während der Dienststunden, und zwar

  • Montags                    von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags                 von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwochs                 geschlossen
  • Donnerstags            von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitags                     von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.: 0571/791-322; E-Mail: stadtplanung@portawestfalica.de).

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ oder im digitalen Beteiligungsportal (https://beteiligung.nrw.de) des Landes NRW heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen abgegeben werden. Dies kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica vom 31.03.2025 zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a (3) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 – GV. NRW. 2023, in der zurzeit geltenden Fassung, wird bestätigt, dass der Wortlaut mit dem Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 09.05.2022 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

· eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

· die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

· der Bürgermeister hat den Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vorher beanstandet oder

· der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Porta Westfalica, den 21.07.2025

Die Bürgermeisterin

Anke Grotjohann

Kontakt

Noah Lohmeyer
Telefon: 0571 791-325
E-Mail: noah.lohmeyer@portawestfalica.de

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