Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Stadt Rees ist im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Nach § 47d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Dazu sind zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit durchzuführen: Eine frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit (Phase I der Öffentlichkeitsbeteiligung) und die Offenlage (Auslegung) mit Gelegenheit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und anderen Behörden (Phase II der Öffentlichkeitsbeteiligung). Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde im Zeitraum vom 20. Oktober bis zum 20. November 2023 über die Aufstellung des neuen Lärmaktionsplans informiert und die Möglichkeit zur Mitwirkung (u. a. mit Hilfe einer digitalen Karte) gegeben. Insgesamt wurden während des genannten Zeitraums seitens der Öffentlichkeit 18 Eingaben mit Anmerkungen gemacht. In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans vom 21. März 2024 bis 19.04.2024 mit Gelegenheit zur Stellungnahme vorgesehen.
Stadt Rees, Fachbereich 6
Manuela Himmelberg
Markt 1
46459 Rees
02851 51185
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