Bebauungsplan Stadt Rees Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan M 21; 4. Änderung; Veröffentlichung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 25.03.2024 bis 27.04.2024
  • Stellungnahmen 17 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe hat in seiner Sitzung am 02.02.2022 die Aufstellung gemäß § 2 BauGB und Veröffentlichung der 4. Änderung des Bebauungsplanes M 21 „Am Rükenbuschfeld“ der Stadt Rees gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell geltenden Fassung beschlossen.

Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung von Wohnbauflächen in der Ortslage Millingen. Betroffen sind nunmehr die Flurstücke 375, 376, 377, 378, 379, 380 sowie ein Teilbereich der Parzelle 389, Flur 4, Gemarkung Millingen. Die Erschließung des Erweiterungsbereiches ist über den Pfarrer-Rennings-Weg sowie über die Straße Zur Leopoldhütte vorgesehen. Von der Erschließungsanbindung betroffen sind die Parzellen 614 und 422, Flur 4, Gemarkung Millingen. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 20.857 m².

Das geplante Wohnquartier wird -analog zum rechtsverbindlichen Planbereich- als Allgemeines Wohngebiet mit einer eingeschossigen Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzt. Lediglich parallel zur Hurler Straße wird eine Zweigeschossigkeit für zulässig erklärt. Gegliedert wird das Baugebiet in überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Rees wird in dem Änderungsbereich des Bebauungsplanes nach Satzungsbeschluss berichtigt.

Der zielgerichtete Link zu den Planunterlagen: 

Zielgerichteter Link M21_4 VÄ

Kontaktperson

Frau Manuela Himmelberg
Telefon: 0285151185
E-Mail: manuela.himmelberg@stadt-rees.de

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