Flächennutzungsplan Stadt Rees Frühzeitige Beteiligung

63. Änderung FNP Rees_Gewerbegebiet Im Lohr

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 21.03.2025 bis 23.04.2025
  • Stellungnahmen 17 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Georeferenzierter Link zu 63. Änderung FNP Rees

63. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Änderung einer landwirtschaftlichen Fläche in Gewerbliche Baufläche im Gewerbegebiet Im Lohr

  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe der Stadt Rees hat am

29.10.2024 das Verfahren zur Einleitung der 63. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Ziel der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in gewerbliche Baufläche für eine Firmenerweiterung.

Gegenstände der frühzeitigen Beteiligung sind der Planentwurf, die Begründung, der Umweltbericht und der Artenschutzbericht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden die Verfahrensunterlagen dieser 63. Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom

21.03.2025 bis 23.04.2025 (jeweils einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Rees unter

https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungen

sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite

veröffentlicht.

Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten

Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr

Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.

Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Frau Manuela Himmelberg
Telefon: 0285151185
E-Mail: manuela.himmelberg@stadt-rees.de

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  • Datenschutzdokument

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