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Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung gemäß § 2 BauGB und Veröffentlichung der 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes H 4 „Haldernsches Feld“ der Stadt Rees gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der aktuell geltenden Fassung beschlossen.
Auf den Flurstücken 462 + 154, Flur 17, Gemarkung Haldern wird die überbaubare Fläche um 2,00 m parallel zur Künnekestraße verschoben, so dass ein Abstand von 8,00 m festgesetzt wird.
Die Festsetzung der Dachform als Satteldach wird aufgehoben, so dass ein Staffelgeschoss mit einem Flachdach zulässig wird.
Gleichzeitig erfolgt eine Umstellung auf die derzeitig rechtsverbindliche Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Für die 22. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Haldnern Nr. 4 sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Art der Umweltinformation/Schutzgut
Quelle
Mensch
Schutzgut Mensch
Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Informationen zu Wohnumfeld, Bewertung
Begründung zum B.-Plan
Tiere und Pflanzen
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Säugetiere
Eingriffe in Natur und Landschaft
Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Bewertung
Information zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume
Informationen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen und Kompensation
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP Stufe 1, Büro Ökoplan, Savignystraße 59,
45147 Essen, vom 17.02.2025
Begründung zum B.-Plan sowie Festsetzungen B.-Plan
Boden und Fläche
Schutzgut Boden
Begründung zum Bebauungsplan sowie Festsetzungen
Wasser
Schutzgut Wasser
Starkregen/ Hochwasserschutz
Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Bewertung der Umwelterheblichkeit
Hinweise auf Lage im Risikogebiet im Sinne des §78b Abs.1 WHG
Begründung zum Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan sowie Festsetzungen B.-Plan
Klima und Luft
Schutzgut Klima und Luft
Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen
Natur und Landschaft
Schutzgut Landschaft
Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen,
Kultur- und Sachgüter
Schutzgut Kultur
Begründung zum B.-Plan Sachverhaltsermittlung, Hinweis Bebauungsplan
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen, die Begründung, das artenschutzrechtliche Gutachten und der Entwurf der 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes H 4 „Haldernsches Feld“ der Stadt Rees in der Zeit vom
01.09.2025 bis 01.10.2025 (jeweils einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Rees unter
https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungen/
sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite
veröffentlicht.
Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten
Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.
Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan (gemäß § 47 Abs. 2 a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und dieser Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe der Stadt Rees vom 05.12.2024 zur Veröffentlichung der 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes H 4 „Haldernsches Feld“ der Stadt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Herr Dominic Hakvoort Telefon: 02851 51133 E-Mail: dominic.hakvoort@stadt-rees.de
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