Bebauungsplan Stadt Rees Öffentliche Auslegung

22. vereinfachte Änderung Bebauungsplan H4 Aufstellung und öffentliche Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.09.2025 bis 01.10.2025
  • Stellungnahmen 11 Stellungnahmen
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Planzeichnung

georeferenzierter Link zur Beteiligung

Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung gemäß § 2 BauGB und Veröffentlichung der 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes H 4 „Haldernsches Feld“ der Stadt Rees gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der aktuell geltenden Fassung beschlossen.

Auf den Flurstücken 462 + 154, Flur 17, Gemarkung Haldern wird die überbaubare Fläche um 2,00 m parallel zur Künnekestraße verschoben, so dass ein Abstand von 8,00 m festgesetzt wird.

Die Festsetzung der Dachform als Satteldach wird aufgehoben, so dass ein Staffelgeschoss mit einem Flachdach zulässig wird.

Gleichzeitig erfolgt eine Umstellung auf die derzeitig rechtsverbindliche Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Für die 22. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Haldnern Nr. 4 sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Art der Umweltinformation/Schutzgut

Quelle

Mensch

Schutzgut Mensch

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Informationen zu Wohnumfeld, Bewertung

Begründung zum B.-Plan

Tiere und Pflanzen

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Säugetiere

Eingriffe in Natur und Landschaft

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Bewertung

Information zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume

Informationen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen und Kompensation

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP Stufe 1, Büro Ökoplan, Savignystraße 59,

45147 Essen, vom 17.02.2025

Begründung zum B.-Plan sowie Festsetzungen B.-Plan

Boden und Fläche

Schutzgut Boden

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Bewertung

Begründung zum Bebauungsplan sowie Festsetzungen

Wasser

Schutzgut Wasser

Starkregen/ Hochwasserschutz

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Bewertung der Umwelterheblichkeit

Hinweise auf Lage im Risikogebiet im Sinne des §78b Abs.1 WHG

Begründung zum Bebauungsplan

Begründung zum Bebauungsplan sowie Festsetzungen B.-Plan

Klima und Luft

Schutzgut Klima und Luft

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen

Begründung zum B.-Plan

Natur und Landschaft

Schutzgut Landschaft

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen,

Begründung zum B.-Plan

Kultur- und Sachgüter

Schutzgut Kultur

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen,

Begründung zum B.-Plan Sachverhaltsermittlung, Hinweis Bebauungsplan

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen, die Begründung, das artenschutzrechtliche Gutachten und der Entwurf der 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes H 4 „Haldernsches Feld“ der Stadt Rees in der Zeit vom

                          01.09.2025 bis 01.10.2025 (jeweils einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Rees unter

https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungen/

sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite

veröffentlicht.

Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten

Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr

Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.

Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan (gemäß § 47 Abs. 2 a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und dieser Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe der Stadt Rees vom 05.12.2024 zur Veröffentlichung der 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes H 4 „Haldernsches Feld“ der Stadt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kontakt

Herr Dominic Hakvoort
Telefon: 02851 51133
E-Mail: dominic.hakvoort@stadt-rees.de

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