Bebauungsplan Stadt Rees Öffentliche Auslegung

5. vereinfachte Änderung Bebauungsplan R29 Aufstellung und öffentliche Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.09.2025 bis 01.10.2025
  • Stellungnahmen 12 Stellungnahmen
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Planzeichnung

georeferenzierter Link zur Beteiligung

Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 die Aufstellung gemäß § 2 BauGB und Veröffentlichung der 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes R 29 „Westlicher Stadtkern“ der Stadt Rees gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell geltenden Fassung beschlossen.

Auf den Flurstücken 185, 146 und 436, Flur 26, Gemarkung Rees wird die Anwendung der neuen, derzeitig gültigen Baunutzungsverordnung für zulässig erklärt. Die sonstigen Festsetzungen wie ausgewiesene überbaubare Fläche, Zweigeschossigkeit, GRZ 0,4 und die GFZ 0,8 bleiben unverändert.

Für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Rees Nr. 29 sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Art der Umweltinformation/Schutzgut

Quelle

Mensch

Schutzgut Mensch

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Informationen zu Wohnumfeld, Bewertung

Begründung zum B.-Plan

Tiere und Pflanzen

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Säugetiere

Eingriffe in Natur und Landschaft

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Bewertung

Information zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume

Informationen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen und Kompensation

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP Stufe 1, Büro OEKOPLAN

Ingenieure,

Koepenweg 2a,

46499 Hamminkeln,

vom 02.06.2025

Begründung zum B.-Plan

Boden und Fläche

Schutzgut Boden

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Bewertung

Begründung zum Bebauungsplan

Wasser

Schutzgut Wasser

Starkregen/ Hochwasserschutz

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen, Bewertung der Umwelterheblichkeit

Hinweise auf Lage im Risikogebiet im Sinne des §78b Abs.1 WHG

Begründung zum Bebauungsplan

Begründung zum Bebauungsplan

Klima und Luft

Schutzgut Klima und Luft

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen

Begründung zum B.-Plan

Natur und Landschaft

Schutzgut Landschaft

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen,

Begründung zum B.-Plan

Kultur- und Sachgüter

Schutzgut Kultur

Bestandsaufnahme und Einschätzung, Prognosen,

Begründung zum B.-Plan Sachverhaltsermittlung, Hinweis Bebauungsplan

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen, die Begründung, das

 artenschutzrechtliche Fachgutachten und der Entwurf der 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes R 29 „Westlicher Stadtkern“ der Stadt Rees in der Zeit vom

                          01.09.2025 bis 01.10.2025 (jeweils einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Rees unter

https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungen/

sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite

veröffentlicht.

Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten

Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr

Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.

Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan (gemäß § 47 Abs. 2 a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und dieser Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe der Stadt Rees vom 29.10.2024 zur Veröffentlichung 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes R 29 „Westlicher Stadtkern“ der Stadt Rees wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kontakt

Herr Dominic Hakvoort

Tel.: 02851 / 51-133

E-Mail: dominic.hakvoort@stadt-rees.de

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