Bebauungsplan Stadt Rees Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan R52 öffentliche Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.09.2025 bis 06.10.2025
  • Stellungnahmen 12 Stellungnahmen
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Planzeichnung

georeferenzierter Link zur Beteiligung

Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung gemäß § 2 BauGB, Veröffentlichung und Trägerbeteiligung des vorhabenbezogenen B-Plan R 52 „Floating-PV Seefläche Reeser Meer – Norderweiterung“ der Stadt Rees gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell geltenden Fassung empfohlen.

Der B-Plan R52 hat das Ziel, die planungsrechtliche Absicherung der Floating-PV-Anlage auf der Seefläche der Norderweiterung vorzunehmen, die anschließend die Energieversorgung für das gesamte Ferienhausgebiet am Reeser Meer sicherstellen wird.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sind Gegenstand der Veröffentlichung:

Art der Umweltinformation/Schutzgut

Quelle

Mensch

Mensch

Wohnen,

Erholung, Immissionsschutz,

Licht.

Gesundheit

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)

Stellungnahme Kreis Kleve vom 03.06.2024

Tiere und Pflanzen

Schutzgut Tier und Pflanzen

Flora,

Fauna,

Biotoptypen.

Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Art-für-Art-Prüfung).

Fische,

Libellen,

Amphibien.

FFH-Verträglichkeitsstudie OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)

Boden

Schutzgut Boden

Boden,

Geologisch schutzwürdige Objekte,

Altlasten und Kampfmittel.

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)

Wasser

Schutzgut Wasser

Fließgewässer,

Stehende Gewässer, Grundwasser, Wasserschutzgebiete

Hochwasserschutz.

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)

Klima und Luft

Schutzgut Klima

Klimatische Situation.

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)

Natur und Landschaft

Natur- und Landschaftsschutzes

Landschaftsschutzgebiet,

Gesetzlich geschützte,

Flächen des Biotopkatasters.

Natura-2000-Gebiete,

Naturschutzgebiete,

Biotope,

Freizeit,

Erholung,

Landschaftsbild.

Landschaftspflegerischer Begleitplan OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)

Stellungnahme Kreis Kleve vom 03.06.2024

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)

Kultur- und Sachgüter

Schutzgut Kulturelles und Archäologisches Erbe

Archäologisches Erbe, Bau- und kunsthistorisches Erbe.

Umweltbericht OEKOPLAN Ingenieure GmbH & Co. KG (2025)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen, die Begründung und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes R 52 “Floating-PV Seefläche Reeser Meer - Norderweiterung“ der Stadt Rees in der Zeit vom

                          02.09.2025 bis 06.10.2025 (jeweils einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Rees unter

https://www.stadt-rees.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/aktuelle-beteiligungen/

sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/Rees/startseite

veröffentlicht.

Als gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraumes zu den Dienstzeiten

Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr

Montags bis donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt im Rathaus der Stadt Rees, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Markt 1, 46459 Rees. Um vorherige Terminvereinbarung unter 02851 510 wird gebeten.

Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtplanung@stadt-rees.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan (gemäß § 47 Abs. 2 a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und dieser Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe der Stadt Rees vom 05.12.2024 zur Veröffentlichung des Bebauungsplanes R 52 „Floating-PV Seefläche Reeser Meer – Norderweiterung“ der Stadt Rees wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kontakt

Herr Dominic Hakvoort

Tel.: 02851 / 51-133

E-Mail: dominic.hakvoort@stadt-rees.de

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