Inhalt der 2. Änderung ist insbesondere die Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche durch erweiterte Baugrenzen. Ferner werden die privaten Grünflächen und Baumstandorte neu geordnet. Der Grundstückseigentümer plant im Änderungsbereich ein bis zu 3-geschossiges Wohngebäude zu errichten. Insbesondere hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen neu geschaffen werden. Ferner soll dadurch der heutige Standort der bestehenden sozialen Wohnangebots gestärkt werden. Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 33.78, 2. Änderung sind die Erweiterung der überbaubaren Flächen, Neuorganisation der Grünbereiche und die Neufestsetzung eines Urbanen Gebietes (MU) anstelle eines Allgemeinen Wohngebiets (WA).
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