In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wurde am 30.08.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung der Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wipperfeld gemäß § 34 Abs. 4 BauGB mit geänderter Abgrenzung der Satzung beschlossen.
Beabsichtigt ist die Erweiterung der bestehenden Ortslagensatzung nach Süden gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
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