Bebauungsplan Nr. 34 Kreuzberg – Lehmkuhlen; 8. Änderung (vereinfacht)
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt zentral im Siedlungsbereich des Kirchdorfs Kreuzberg. Es grenzt südlich an die Bebauung an, welche über die Straße „In den Lehmkuhlen“ erschlossen ist. Der Änderungsbereich ist über eine private Zuwegung erschlossen, die in die Straße „Im Siepen“ einmündet. Das unmittelbare und weitere Umfeld ist bereits mit 1- und 2-Familienhäusern bebaut.
Ziele
Mit der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 Kreuzberg Lehmkuhlen soll neuer Wohnraum geschaffen werden, um der Nachfrage nach Wohnraum in dem Kirchdorf gerecht zu werden. Konkret soll eine Fläche zwischen zwei Bestandsgebäuden bauplanungsrechtlich optimiert werden, so dass hier ein weiteres Baugrundstück entstehen kann. Hierfür ist die überbaubare Grundstücksfläche zu vergrößern, indem die Baugrenze neu festgelegt wird. Ferner soll die Festsetzung einer Grünfläche /Gartenfläche reduziert werden.
Verfahrensstand
Den Aufstellungsbeschluss fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.09.2024. Es soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden. Gemäß § 13 (3) wird von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / Behörden wird verzichtet, da die Grundzüge durch diese 8. Änderung nicht berührt werden.
Stellungnahmen werden auch per E-Mail unter bauleitplanung@wipperfuerth.de entgegengenommen.
Kurt Rethagen - Tel 02267 64 234