Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Ortsteils Kupferberg. Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,4 ha. Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst in der Gemarkung Klüppelberg, Flur 11 den Großteil des Flurstücks 1577.
Das Plangebiet wird
begrenzt.
Ziele
Das wesentliche städtebauliche Ziel des Bebauungsplans Nr. 126 Kupferberg – Hönniger Bruch ist die planungsrechtliche Sicherung eines mischgebiets-verträglichen Gewerbestandortes in der Ortslage Kupferberg.
Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 19.06.2024 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(1) BauGB ist vom 14.10.2024 bis 14.11.2024 durchgeführt worden. Öffentliche Auslegung erfolgt vom 31.03.2023 bis 29.04.2025 einschließlich.
Stellungnahmen werden persönlich, schriftlich oder per E-Mail unter bauleitplanung@wipperfuerth.de entgegengenommen.
Aktuelle öffentliche Bekanntmachung zum Bauleitplanverfahren
(PDF im Anhang „Amtliche Bekanntmachung_BP126 Offenlegung“)
Download der Beteiligungsunterlagen
PDF-Dateien
Kamila Lebert- 02267 64 481