Mängelmelder Gemeinde Alfter Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Alfter

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.01.2024 bis 07.02.2024
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Alfter bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Gemeinde Alfter ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen und an nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Die Gemeinde Alfter hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird. Diesen können Sie ebenfalls im linken Teil der Seite unter Informationen herunterladen und einsehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht  erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen.Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des bestehenden Lärmaktionsplans auf der linken Seite unter Informationen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. [Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken)] Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.alfter.de/bekanntmachungen bekannt gegeben.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

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Bonner Weg in Alfter

Ort 53347 Alfter, Bonner Weg

Sehr geehrte Damen und Herren, auf dem Bonner Weg im Ortsbereich Alfter kommt es zu erheblichen Lärmbelästigungen aufgrund der im Ortsbereich erfolgenden Beschleunigung ortsauswärts. Durch diese Beschleunigung wird in vielen Fällen noch im Ortsbereich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die zum Zweck der Entschleunigung eingerichteten Parkplätze auf dem Bonner Weg erweisen sich als wirkungslos. Ortseinwärts ergeben sich durch überhöhte Geschwindigkeiten der Autofahrer:innen ebenfalls unnötige Lärmbelästigungen. Mögliche Lösungen wären (a) Beschränkung des Bereichs auf Tempo 30km/h, (b) Drempel im Ortsbereich und (c) stationäre Radarkontrollen. Mit freundlichen Grüßen Robert Seidemann

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Lärmbelästigung

Ort 53347 Alfter, Ahrweg

Der Lärm am Anfang vom Ahrweg ist sehr massiv, gerade wenn die Bahnschranken geschlossen waren, staut sich der Verkehr an der Ampel zurück und durch die Verengung vor Ahrweg 5 auch in die andere Richtung, da er nicht durchkommt. Besonders wenn Busse und LKWs in der Schlange stehen. Für die Hausseite zur B56 gilt das gleiche. Am Tag ist die Lärmbelästigung schon massiv, durch LKW, Mottorräder, Busse, Traktoren etc. Das heißt egal auf welcher Seite sich der Anwohner sich aufhält, man ist immer einer rundum Beschallung ausgesetzt. Am stärksten ist die Lärmbelästigung zu den Zeiten des Berufsverkehr. Da es sich um Bundes- und Kreisstrasse handelt, weiß ich leider keine Vorschläge für Lärmminderung vorzuschlagen. Da der meiste Lärm durch die Ampel verursacht wird und das Anfahren und abbremsen ja nicht zu verhindern ist.

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Fluglärm Anflugschneiße auf Köln-Bonner Flughafen zwischen 3 und 5 Uhr morgens

Ort 53347 Alfter, Bonner Weg

insbesondere bei östlichen Windrichtungen tritt erheblicher Fluglärm beim Anflug auf den Köln-Bonner-Flughafen in den Nacht- und frühen Morgenstunden auf. Geschätzt an ca. 100 Tagen im Jahr. Abhilfe: Nachflugverbot für den Flughafen, wie bereits an den übrigen Internationalen Flughäfen. Hierzu wären die Gesellschafter Bundesrepublik Deutschland, Land NRW, Stadt Köln, Stadtwerke Bonn GmbH, Rhein-Sieg-Kreis und der Rheinisch-Bergische-Kreis mit in die Verantwortung zu nehmen.

detlev-schroeder@t-online.de
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Industrie- und LKW Lärm (Heerstraße, Alfter Witterschlick)

Ort 53347 Witterschlick, Heerstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, durch den Industriebetrieb, der sich im Landschaftsschutzgebiet angesiedelt hat, in Verbindung mit dem LKW-Verkehr (regelmäßig campierende LKWs mit laufenden Motoren) entsteht Lärm, der bis in die angrenzenden Häuser zu hören ist. Weiterhin verursachen die LKWs, durch den von dem Rhein-Sieg-Kreis eingeführten "Kreisverkehr", auch in den umliegenden Wohngebieten Lärm, da eine geeignete Zuwegung für den Industriebetrieb nicht vorhanden ist. Eine Lösung ist die Verlegung des Industriebetriebes bzw. eine Durchfahrtserlaubnis, ausschließlich für 7,5t Fahrzeuge (mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Sondererlaubnis, z.B. Feuerwehr).

geändert von detlev-schroeder@t-online.de am 22. Januar um 09:21

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Bonner Weg

Ort 53347 Alfter, Bonner Weg

Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere ortsauswärts kommt es zu übertriebenen Beschleunigungen und damit zu einer erheblichen Lärmbelästigung der Anwohner. Von der Gefährdung des Rad- und Personenverkehrs ganz zu schweigen. Ein Lösung wäre den Bonner Weg ab dem Ortsschild auf 30 km/h zu beschränken und am Ortsausgang ein Radargerät aufzustellen. In Richtung ortsinwärts kommt es zu häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, jedoch aufgrund des "Ausrolleffektes" zu weniger Lärmbelästigung, da hier statt der Beschleunigung ein Bremsvorgang in Richtung Gielsdorfer Weg eingeleitet wird. Aber auch durch die erhöhte Geschwindigkeit in dieser Richtung sind die Fahrgeräusche lauter, als sie sein müssten. Abhilfe würde ebenfalls die Beschränkung auf 30 km/h in diesem Straßenabschnitt schaffen.

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Verkehrslärm im Gielsdorfer Weg innerhalb der Ortschaft Alfter

Ort 53347 Alfter, Gielsdorfer Weg

Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere ortsauswärts kommt es zu übertriebenen Beschleunigungen und damit zu einer erheblichen Lärmbelästigung der Anwohner weit über den Gielsdorfer weg hinaus. Von der Gefährdung des Rad- und Personenverkehrs ganz zu schweigen. Ein Lösung wäre den Gielsdorfer Weg von Alfter-Ort bis Gielsdorf auf 30 km/h zu beschränken und ca. 200 m vor dem Gartencenter Fuhs ein Radargerät aufzustellen. In der Gegenrichtung kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen mit erhöhten Fahrgeräuschen. Die vorgeschlagene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h würde ebenfalls hierzu Abhilfe schaffen. Freundliche Grüße

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Verkehrslärm im Bonner Weg innerhalb der Ortschaft Alfter

Ort 53347 Alfter, Bonner Weg

Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere ortsauswärts kommt es zu übertriebenen Beschleunigungen und damit zu einer erheblichen Lärmbelästigung der Anwohner. Von der Gefährdung des Rad- und Personenverkehrs ganz zu schweigen. Ein Lösung wäre den Bonner Weg ab dem Ortsschild auf 30 km/h zu beschränken und am Ortsausgang ein Radargerät aufzustellen. In Richtung ortsinwärts kommt es zu häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, jedoch aufgrund des "Ausrolleffektes" zu weniger Lärmbelästigung, da hier statt der Beschleunigung ein Bremsvorgang in Richtung Gielsdorfer Weg eingeleitet wird. Aber auch durch die erhöhte Geschwindigkeit in dieser Richtung sind die Fahrgeräusche lauter, als sie sein müssten. Abhilfe würde ebenfalls die Beschränkung auf 30 km/h in diesem Straßenabschnitt schaffen. Freundliche Grüße

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Bahnverkehr führt zu tlw. gravierenden Immissionen in der Wohnbebauung

Ort 53347 Alfter, Fürstin-Cecilie-Straße

In manchen Zeiträumen (einzelne Tage und mehrere aufeinander folgende Tage) führen die auf der naheliegenden Bahntrasse verkehrenden Züge zu erdbebenartigen Vibrationen und entsprechender Lärm-/Schallemission, bei der die Möbel wackeln und die Gläser im Schrank klirren. Dies hat insoweit auch gesundheitliche Auswirkungen, als dass es den Schlaf stört und innere Unruhe befördert. Da dann auch wieder wochenlang keine solche Vibrationen wahrzunehmen sind, scheint mir dies ein relativ leicht abstellbares Problem zu sein. Ggf. könnten Vorgaben zur (weiteren) Geschwindigkeitsreduktion auf der Bahntrasse, effektive und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen und die Verpflichtung zum Einsatz geräuscharmer Bahntechnik (zB Flüsterachsen) Abhilfe schaffen.

Kontaktperson

Frau Sabrina John
Telefon: 0228 6484-187
E-Mail: sabrina.john@alfter.de

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