Der Rat der Gemeinde Anröchte hat am 29.06.2021 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan nach den Vorschriften der §§ 2 bis 7 des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern. Die Gemeinde Anröchte verfolgt das Ziel einer bedarfsgerechten und flächensparenden Siedlungsentwicklung. Dabei sollen insbesondere solche im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen zurückgenommen werden, für die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, fehlender Flächenverfügbarkeit oder sonstiger entgegenstehender Rahmenbedingungen eine bauliche Entwicklung nicht absehbar ist.
Die Unterlagen zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegt. Die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
Der Änderungsbereich gliedert sich in vier Teilflächen mit folgenden Flächengrößen:
1. Ortslage Altengeseke Steinbreite / Dahneweg: 0,94 ha
2. Ortslage Altengeseke Lepperweg: 0,58 ha
3. Ortslage Waltringhausen Lindenweg: 0,44 ha
4. Ortslage Anröchte Twiete: 1,35 ha
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, dessen Begründung und Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 30.09.2026 bis einschließlich dem 02.11.2026 im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/anroechte/startseite abrufbar.
Die Planunterlagen liegen zudem auch während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Anröchte, Bauamt, Hauptstraße 74, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Mitarbeiterin wird gebeten. Ihre Ansprechpartnerinnen im Rathaus sind Frau Klötzer (02947/888-608) und Frau Orschel-Schween (02947/888-603).
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Urheber/Quelle - Thematischer Bezug
Bezirksregierung Arnsberg - Immissionsschutz, Naturschutz, Artenschutz
Landwirtschaftskammer - Landwirtschaft
Kreis Soest - Naturschutz
Lörmecke Wasserwerk - Wasserversorgung
LWL – Archäologie für Westfalen - Archäologische Denkmalpflege
Landesbetrieb Wald und Holz - Forst
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Anröchte schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, über das Beteiligungsportal NRW oder per Mail an bauleitplanung@anroechte.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Frau Klötzer (02947/888-608)
Frau Orschel-Schween (02947/888-603)