Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-155 „Mobilitätsknoten Bad Honnef - Teilbereich Westende Girardetallee/ B42“ wird gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durchgeführt.
Über diesen Link gelangen Sie zur öffentlichen Bekanntmachung.
Sofern Sie sich zu der Planung äußern möchten, beachten Sie bitte die Hinweise in der Bekanntmachung.
Herr Vollmer