Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Ausschuss für Stadt- und Quartiersentwicklung, Planen, Bauen und Digitalisierung der Stadt Bad Honnef hat am 08.04.2025 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27, 3. Änderung und Ergänzung "Auf Penaten / Mühlenweg" wird um eine Teilfläche der Rhöndorfer Straße erweitert.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27, 3. Änderung und Ergänzung "Auf Penaten / Mühlenweg" wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet veröffentlicht, öffentlich ausgelegt und dazu die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst im Ortsteil Rhöndorf komplett den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27, 1. Änderung und eine Teilfläche des Mühlenwegs westlich davon zuzüglich einer Teilfläche der Rhöndorfer Straße. Im bei- gefügten Übersichtsplan ist der Geltungsbereich grob dargestellt, die genaue Geltungs- bereichsabgrenzung ergibt sich aus dem Bebauungsplanentwurf.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) erfolgt die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit seiner Begründung in der Zeit von
Montag, 05.05.2025 bis einschließlich Freitag, 06.06.2025
im Internet.
Im gleichen Zeitraum erfolgt die öffentliche Auslegung bei der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1 in 53604 Bad Honnef (Rathausfoyer) zu folgenden Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstagnachmittags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
(Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung am Mittwoch, 21.05.2025 geschlossen bleibt.)
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanverfahren@bad-honnef.de erfolgen. Alternativ können die Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschift: Stadt Bad Honnef, Fachdienst 3-61 -Stadtplanung-, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef), oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Über diesen Link gelangen Sie zur öffentlichen Bekanntmachung.
Frau Kosa
Mail: Agnieszka.Kosa@bad-honnef.de
Tel.: 02224 /184-206