Mängelmelder Gemeinde Bönen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Bönen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.11.2023 bis 17.12.2023
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Bönen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Bönen ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link). Die Ergebnisse der Lärmkartierung für Bönen finden Sie zusammengefasst in einem Bericht im linken Teil dieser Seite. 

Die Gemeinde Bönen hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird. Diesen können Sie ebenfalls im linken Teil der Seite herunterladen und einsehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.boenen.de bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Eisenbahn-Bundesamtes beteiligt vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de die Öffentlichkeit.

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Verkehrslärm und Lärm aus dem Industriegebiet

Ort 59199 Bönen, Niederhofer Weg

Es tritt eine kontinuierliche Lärmbelästigung wesentlich hervorgerufen durch durch die Autobahn A2 auf. Nach dem dreispurigen Ausbau der A2 ist die ehemals vorhandene Randbepflanzung nicht erneuert worden. Als Maßnahme zur Lärmreduzierung ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h und die Wiederherstellung der Randbepflanzung wünschenswert. Da seitens der Gemeinde keine Angaben zur Lärmemission , die durch das Industriegebiet hervorgerufen wird, vorliegen, möchte ich um Bereitstellung dieser Daten bitten. Insbesonders durch die Produktionsbetriebe in der Nähe kommt es- besonders auffällig in den Abendstunden und bei der Produktverladung- zur Lärmbelästigung

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Verkehrslärm und Feinstaub Ruthenbuschstraße

Ort 59199 Bönen, Ruthenbuschstraße

Gelegen zwischen A2,A1,A44, durchschnitten von 2 Bahnlinien und südlich der Lippe gelegen wo zudem mehrere Kohle-Kraftwerke und die Hammer Müllverbrennungsanlage gelegen ist Bönen einer extremen Lärm- und krebsverursachenden Feinstaubbelastung ausgesetzt. Hierzu liegt Bönen unweit der östlichen des Flughafen Dortmund. Hierdurch kommt es ebenfalls zu einer Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm und Abgasen. Bei Nord-Nordostwind können die Bürger der Ruthenbusch und oberen Mühlenstraße nur mit geschossenen Fenstern schlafen. Die Bewohner Bönens sind hierdurch Tag und Nacht diesen unsichtbaren Stressoren und nachgewiesenen Lebenszeit-Mindernden Einflüssen ausgesetzt. Deshalb fordern wir: 1. Tempo 70 auf den benachbarten Autobahnen 2. Einschränkungen des Flugverkehrs 3. 99% Filter für Schwermetalle aus Kohlekraftwerken 4. 99% Filter für Giftstoffe der Müllverbrennungsanlage 5. Reduzierte Zuggeschwindigkeiten. 6. Tempo 50 auf benachbarten Bundesstraßen 7. Tempo 30 in Bönen auch auf der Bahnhoffstraße 8. Beseitigung der Lärmenden Schlaglöcher auf den Straßen 9. Mehr Grün entlang den Straßen Die Gesundheit der Bönener Bürger vor Kapitalinteressen der Logistikbranche stellen. Wer wurde gefragt als entschieden wurde Bönen zum Logistikstandort des östlichen Ruhrgebiets auszubauen. Mit freundlichen Grüßen

ikepress@t-online.de
Kategorie Standardmeldung Status Neu

Verkehrslärm westliche Bahnhofstraße

Ort 59199 Bönen, Bahnhofstraße

Durch hohes Verkehrsaufkommen - insbesondere Schwerlastverkehr - entsteht auf dem westlichen Teil der Bahnhofstraße erheblicher Verkehrslärm, zumal die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50km/h kaum eingehalten wird. Da die Bahnhofstraße ordnungsbehördlich NICHT überwacht wird, hat sich hier auf dem "Penny"-Parkplatz eine illustre "Poser-Szene" etabliert. Die abendlichen Straßenrennen tragen weder zur Verkehrssicherheit der Bahnhofstraße noch zur Sicherheit der Senioren im anliegenden "Allo-Heim" bei.

Kontaktperson

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Frau Elisabeth Frieling

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