Regionalplan Bezirksregierung Detmold Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.09.2024 bis 11.11.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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©Bezirksregierung Detmold

Verfahren zur 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) für den Regierungsbezirk Detmold

Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) – Auslegung der Planunterlagen –

Der Regionalrat Detmold hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2024 beschlossen, die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) zu erarbeiten (Aufstellungsbeschluss). In der Sitzung am 16. September 2024 hat der Regionalrat Detmold den Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans OWL sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG beschlossen. Dem Beschluss lag der Planentwurf zur 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) mit seinen textlichen und zeichnerischen Festlegungen in einem Maßstab von 1:50.000 zu Grunde.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Regionalplans OWL umfasst die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.

Ergänzend wird auf die nachfolgende Karte hingewiesen.

Auslegung:

Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt in der Zeit vom

01. Oktober 2024 bis 11. November 2024.

Sie sind ab dem 01.10.2024 online abrufbar auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter: https://www.bezreg-detmold.nrw.de.

Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) umfassen:

  • Planentwurf mit textlichen Festlegungen (rot hinterlegte Bereiche) sowie zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50.000), integrierter Begründung und Erläuterungen,
  • Planbegründung (extern),
  • Plankonzept sowie
  • Umweltbericht mit Anhängen.

Darüber hinaus nimmt die Regionalplanungsbehörde auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Um Einsicht in die Planunterlagen nehmen zu können, stehen diese während der oben genannten Auslegungsfrist bei der

Bezirksregierung Detmold

Dezernat 32 – Regionalentwicklung –

Leopoldstr. 15

32756 Detmold

zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr) für jede Person zur Einsicht zur Verfügung. Die Auslegung erfolgt analog sowie alternativ mittels eines elektronischen Lesegerätes.

Stellungnahme:

Die Abgabe von Stellungnahmen kann innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist, bis einschließlich 11.11.2024, elektronisch über diese Online-Plattform („Beteiligung NRW“) erfolgen.

Stellungnahmen können zudem ausnahmsweise abgegeben werden:

  • schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
  • zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
  • elektronisch per E-Mail an Beteiligung_WindEE@brdt.nrw.de

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen.

Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und in lesbarer Form abgegeben werden.

Sie erhalten bei erfolgter Stellungnahme über "Beteiligung.NRW" eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. 

Hinweis:

Nach Ablauf der Frist des 11.11.2024 sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl.§ 9 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 ROG).

Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden.

Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

Weiteres Verfahren:

Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl.§ 7 Abs. 2 ROG). Der Regionalrat Detmold entscheidet über die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Rechtskraft erlangt. Der 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).

Zudem erfolgt die Feststellung des Erreichens des Flächenbeitragswertes für den Planungsraum OWL und dessen Bekanntmachung gem. § 5  WindBG.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass an das Erreichen oder Nichterreichen der Mindestflächenwerte bauplanungrechtliche Konsequenzen für die gesamte Planungsregion geknüpft sind. Dies betrifft insbesondere die §§ 245e und 249 BauGB und ergänzend u.a. die Auswirkungen auf die Zulässigkeit in Landschaftsschutzgebieten (§ 26 Abs. 3 BNatSchG). Die 1. Änderung des Regionalplans OWL wird daher in vielen Kommunen Auswirkungen auf die Rechtswirkungen bisheriger kommunaler Windenergieplanungen und deren Ausschluss einer Windenergienutzung außerhalb bestehender Windenergiegebiete haben. Des Weiteren wird die 1. Änderung des Regionalplans OWL im gesamten Planungsraum entsprechend der §§ 245 e und 249 BauGB Auswirkungen auf die Privilegierung von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB haben. Außerhalb von Windenergiegebieten gem. § 2 Nr. 1 WindBG wird sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nach § 35 Abs. 2 BauGB richten, sofern die Mindestflächenwerte erreicht sind.

Kontaktperson

Bezirksregierung Detmold

Dezernat 32 - Regionalentwicklung

Leopoldstraße 15

32756 Detmold

E-Mail: Beteiligung_WindEE@bezreg-detmold.nrw.de

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Bei der Abgabe einer Stellungnahme werden von Ihnen personenbezogene Daten erhoben.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzhinweise für Verfahren der Regionalplanungsbehörde Detmold.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich einverstanden, dass die darin gemachten personenbezogenen Daten zur Auswertung der Stellungnahme und zur sachgerechten Durchführung der mit dem Regionalplanverfahren verbundenen Verfahrensschritte, für die der Regionalrat Detmold als regionaler Planungsträger und die Bezirksregierung Detmold als Regionalplanungsbehörde zuständig sind, verarbeitet werden.

Sie haben gem. Art. 7 Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festlegungen
  • Zeichnerische Festlegungen
  • Planbegründung
  • Plankonzept
  • Umweltbericht

Informationen

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