Regionalplan Bezirksregierung Detmold Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Regionalplans OWL (Neudarstellung und Rücknahme von GIB, Stadt Rietberg)

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.01.2025 bis 05.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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©Bezirksregierung Detmold

Verfahren zur 2. Änderung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold; vorhabenbezogene Neudarstellung eines neuen „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ und Rücknahme eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“auf dem Gebiet der Stadt Rietberg

Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) – Auslegung der Planunterlagen –

Der Regionalrat Detmold hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2024 beschlossen, die 2. Änderung des Regionalplans OWL - vorhabenbezogene Neudarstellung eines neuen „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ und Rücknahme eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“auf dem Gebiet der Stadt Rietberg - zu erarbeiten (Aufstellungsbeschluss). Er hat in dieser Sitzung den Entwurf der 2. Änderung des Regionalplans OWL sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW beschlossen.

Dem Beschluss vom 09. Dezember 2024 lagen der Planentwurf zur 2. Änderung des Regionalplans OWL mit zeichnerischen Festlegungen in einem Maßstab von 1:50.000, die Begründung sowie der Umweltbericht zu Grunde.

Ergänzend wird auf die anliegende Karte hingewiesen.

Auslegung:

Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt in der Zeit vom

06. Januar 2025 bis 05. Februar 2025.

Sie sind ab dem 06. Januar 2025 online abrufbar auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter: https://www.bezreg-detmold.nrw.de.

Die Planunterlagen zur 2. Änderung des Regionalplans OWL umfassen:

  • Planentwurf mit zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50.000), Begründung,
  • Umweltbericht
  • sowie weitere zweckdienliche Unterlagen im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 2 ROG

Darüber hinaus nimmt die Regionalplanungsbehörde auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Um Einsicht in die Planunterlagen nehmen zu können, stehen diese während der oben genannten Auslegungsfrist bei der

Bezirksregierung Detmold

Dezernat 32 – Regionalentwicklung –

Leopoldstr. 15

32756 Detmold

zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr) für jede Person zur Einsicht zur Verfügung. Die Auslegung erfolgt analog sowie alternativ mittels eines elektronischen Lesegerätes.

Stellungnahme:

Die Abgabe von Stellungnahmen kann innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist, bis einschließlich 05.02.2025, elektronisch über diese Online-Plattform („Beteiligung NRW“)

https://beteiligung.nrw.de/portal/brdt/beteiligung/themen

erfolgen.

Stellungnahmen können zudem ausnahmsweise abgegeben werden:

  • schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
  • zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold zu den oben genannten Geschäftszeiten
  • elektronisch per E-Mail an regionalplanung@bezreg-detmold.nrw.de

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ (vgl. o. a. Link) erfolgen.

Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und in lesbarer Form abgegeben werden.

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt nicht.

Hinweis:

Nach Ablauf der Frist des 05.02.2025 sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl.§ 9 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 ROG).

Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden.

Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

Weiteres Verfahren:

Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl.§ 7 Abs. 2 ROG). Der Regionalrat Detmold entscheidet über die 2. Änderung des Regionalplans OWL durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Rechtskraft erlangt. Der 2. Änderung des Regionalplans OWL wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).

Kontaktperson

Bezirksregierung Detmold

Dezernat 32 - Regionalentwicklung

Leopoldstraße 15

32756 Detmold

E-Mail: regionalplanung@brdt.nrw.de

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