Mängelmelder Stadtverwaltung Brühl Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Brühl

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.03.2024 bis 03.05.2024
  • Meldungen 30 Meldungen
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. 

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Brühl bietet hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung, konkret sind die Hauptverkehrsstraßen von der Lärmkartierung erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW [1] erstellte aktuelle Lärmkartierung (hier einsehbar).

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.
Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie sich trotzdem registrieren/ anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. 

Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des bestehenden Lärmaktionsplans auf der linken Seite "AKTUELL 4. Runde Lärmaktionsplan Brühl".

Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie ist der dauerhafte Lärm, der durch Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht, gemeint. Nachbarschaftslärm wie Musik, private Festivitäten, Singen etc., Lärm am Arbeitsplatz und von Sportanlagen fallen hier nicht drunter. Wir freuen uns über Ihre Beteiligung!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den/ die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden nach Ablauf des 3. Mai 2024 ausgewertet und die Abwägungsergebnisse den politischen Fachgremien zur Beschlussfassung vorgelegt und bei Berücksichtigung in den Planentwurf des Lärmaktionsplans Runde 4 eingearbeitet 

In einigen Wochen findet im Beteiligungsportal die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit der dann überarbeiteten Fortschreibung des Entwurfs des Lärmaktionsplans Runde 4 statt.
Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird die finale Fassung des Lärmaktionsplans Runde 4 aufgestellt, vom Rat der Stadt Brühl beschlossen und auf der städtischen Website unter https://www.bruehl.de/laermaktionsplanung.aspx bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Die Ansicht der Karte können Sie anpassen, indem Sie auf die Symbole im rechten Bildrand klicken. Dort können einzelne Karten ein- und ausgeblendet werden und auch die Transparenz kann mit dem Verschieben der Regler angepasst werden.

  Meldungen

Kontaktperson

Stadt Brühl

Fachbereich Bauen und Umwelt

Herr von Dewitz
E-Mail: stadtplanung@bruehl.de

Bei Fragen zum Beteiligungsportal:

Frau Wesch
E-Mail: twesch@bruehl.de

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Stadt Brühl

Der Bürgermeister

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50321 Brühl

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Berger Allee 25
40213 Düsseldorf

Rechtsgrundlage der Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Die Stadt Brühl verarbeitet Ihre Daten auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. e) i.V.m. Art 6 III DS-GVO i.V.m. § 3 DSG NRW.

Die Stadt Brühl bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen Personen mit der Zurverfügungstellung des Mängelmelders eine Möglichkeit sich zu beteiligen, indem Mängel unteranderem auch zur Abwehr von Gefahren gemeldet werden können und bestehende Mängel beseitigt werden. Zugleich findet mit der Meldung eines Anliegens die Unterrichtung der Öffentlichkeit statt.

Hosting

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Wie werden die Daten erfasst?

Ihre Daten werden dadurch erhoben, dass Sie diese mitteilen. Dies kann z. B. bei der Eingabe in ein Formular oder bei der generellen Beteiligung an einer angebotenen Beteiligung der Stadt Brühl erfolgen.

Empfänger der Daten

Zur Bearbeitung und Auswertung der Beteiligung werden die Daten meist intern bearbeitet. Eine Verarbeitung kann jedoch auch durch Externe erfolgen, wenn durch diese bearbeitet wird, beispielsweise ein beauftragtes Fachbüro. 

Ihre Rechte als Nutzende

Im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO und des DSG NRW zu. Sie haben

  • das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung nach Artikel 18 DSGVO und
  • das Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO
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Email: poststelle@ldi.nrw.de
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Die Stadt Brühl nutzt das durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Portal Beteiligung.NRW. Über das Portal lassen sich formelle Verfahren, Bauleitplanungen, Umfragen und andere Beteiligungsformate abbilden. Die Datenschutzerklärung des Portals finden Sie unter https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz .

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