Veranstaltung Stadtverwaltung Brühl Zukunft und Veränderung

Bürgermeistertag – für Jugendliche der Klassen 9 bis 12/13

  • Status Aktiv
  • Termin 25.04.2025 10:00 Uhr
  • Buchungsstatus 28 freie Plätze
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Bürgermeister Dieter Freytag lädt zum Bürgermeistertag ein!

Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der 9. bis 13. Klasse, 

die Stadt Brühl hat sich verpflichtet, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen vor Ort zu stärken und wurde nach langer Vorbereitungsphase in 2024 als Kinderfreundliche Kommune zertifiziert.

Im Rahmen der Umsetzung des dazugehörenden, umfassenden Aktionsplans lädt Bürgermeister Dieter Freytag Jugendliche der Klassen 9 bis 13 herzlich dazu ein, den "Bürgermeistertag" mit ihm zu verbringen. 

Es besteht die Gelegenheit, Bürgermeister Dieter Freytags Amtsräume kennenzulernen, ihm Fragen und Anregungen rund um die Belange aller Jugendlichen zu stellen, ihn am Kickertisch im CityTreff zu besiegen oder anderweitig herauszufordern und den Tag mit einem kleinen Imbiss in angenehmer Atmosphäre ausklingen zu lassen. 

Zur Teilnahme am Bürgermeistertag einfach am Ende der Seite auf "Teilnahme buchen" klicken und das Anmeldeformular ausfüllen. 

Bürgermeister Dieter Freytag freut sich auf zahlreiche Anmeldungen und ist gespannt, was die Jugendlichen in Brühl beschäftigt.  


Bei minderjährigen Jugendlichen, die sich eigenständig anmelden, wird davon ausgegangen, dass die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme vorliegt. 

Veranstaltungstermin
Freitag 25.04.2025 10:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort
Rathaus A, anschließend CityTreff Clemens-August-Straße 33
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
18.03.2025 - 13.04.2025

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 18.03.2025 bis zum 13.04.2025 online gebucht werden.

Kontakt

Stadt Brühl
Fachbereich Bürgermeisterbüro

Frau Schmitz
E-Mail: dschmitz@bruehl.de
Telefon: 02232 792430

Bei Fragen zum Beteiligungsportal Brühl:

Frau Wesch
E-Mail: twesch@bruehl.de

Datenschutzbeauftragte der Stadt Brühl:

Frau Esser
E-Mail: datenschutz@bruehl.de
Telefon: 02232 794970

Teilnahmebedingungen

Es handelt sich um eine Veranstaltung der Stadtverwaltung Brühl, Fachbereich Bürgermeisterbüro, im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune Brühl, der die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken soll.  
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, die eine 9. bis einschließlich 13. Klasse einer Brühler Schule besuchen. 

Bei minderjährigen Jugendlichen, die sich eigenständig anmelden, wird davon ausgegangen, dass die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme vorliegt. 

Zum Abschluss des Tages wird es einen kleinen Imbiss geben, Wasser/Getränke werden den Tag über zur Verfügung gestellt. 

Hinweis zur Barrierefreiheit:
Um sich zum Bürgermeistertag anzumelden, wird ein internetfähiges Endgerät benötigt.

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, sich anzumelden, können Sie sich gerne telefonisch an 02232 792430 wenden. Es soll niemand wissentlich ausgeschlossen werden.

Ihre Anmeldung und Ihre angegebenen persönlichen Daten sind nicht öffentlich einsehbar.  

Datenschutzerklärung

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Stadt Brühl
Der Bürgermeister
Uhlstraße 3
50321 Brühl

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Die Stadt Brühl hat mit einem Dienstleister einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der die anfallenden personenbezogenen Daten durch Weisung der Stadt Brühl verarbeitet.

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Ihre Daten werden dadurch erhoben, dass Sie diese mitteilen. Die Texteingabe bei "Teilnahme buchen" kann nicht öffentlich eingesehen werden. Die Daten werden lediglich zur Planung des Bürgermeistertags genutzt. 

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Empfänger der Daten

Ihre Daten werden im Fachbereich Bürgermeisterbüro der Stadtverwaltung Brühl verarbeitet. 

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Im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO und des DSG NRW zu. Sie haben

  • das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung nach Artikel 18 DSGVO und
  • das Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO
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