Bebauungsplan Stadt Dorsten Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Dorsten Nr. 263 "Nachnutzung ehem. Gerhart-Hauptmann-Schule" Frühzeitige Beteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.02.2024 bis 25.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für das o.g. Planverfahren gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten-Hervest um Marienviertel an der Bismarckstraße auf dem Gelände der ehemaligen Gerhardt-Hauptmann-Schule. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Anlass und Ziel der Planung:

Ziel der Planung ist eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Ergänzung des vorhandenen Siedlungsgefüges im Bereich der Wohnbebauung unter Berücksichtigung der zentralen Lage des Plangebietes für das Marienviertel.

Aufgrund demographischer und weiterer soziokultureller Veränderungen besteht vermehrt Bedarf an barrierefreiem Wohnraum und unterschiedlichen Wohnungsgrößen im Einfamilien- und Mehrfamilienhausbereich. Darüber hinaus soll das Plangebiet durch öffentliche Räume sowie geeignete Flächen für nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen zum Treffpunkt für das Marienviertel werden.

Durch den vorliegende Bebauungsplanentwurf soll die Realisierung von ca. 90 Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern, auch unter Berücksichtigung besonderer Wohnbedarfe, mit bis zu drei Geschossen ermöglicht werden.

Diese gliedern sich in fünf verschiedene Bebauungstypen in verschiedenen Quartieren:

• Teppichhausbebauung im Nordosten – kleinere Einfamilienhäuser

• Einfamilienhäuser im Osten – zum Ortsrand abfallende und /oder Gebäude für besondere Wohnbedarfe (Mehrgenerationenwohnen, Wohnformen für Demenzerkrankte etc.)

• Wohnhofbebauung im südwestlichen Teil – Wohn- und Geschäftsgebäude (im Rahmen eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung) mit Möglichkeiten für alternative Wohnangebote (Mehrgenerationen, Genossenschaft, zusätzliche Dienstleistungen etc.)

• Urbane „Stadthäuser“ im Süden – Einfamilienhäuser in Reihenhauskonzeption

• Kleine Mehrfamilienhäuser an der Bismarckstraße.

Das Gebiet wird verkehrlich über Ringerschließungen (verkehrsberuhigter Bereich) an drei Stellen an die Bismarckstraße angeschlossen. Es bestehen Fuß- und Radwegeverbindungen durch das Quartier und eine Anbindung an die bestehenden Fuß- und Radwege im umliegenden Grüngürtel.

Es werden Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sowie mind. ein Stellplatz pro Wohneinheit als private Stellfläche geschaffen. Darüber hinaus sind Fahrradabstellanlagen sowie Bereiche für Ladesäulen und Car-Sharing vorgesehen.

Die Biotopfläche, der umgebende Grüngürtel sowie der Baumbestand (v.a. im Bereich des ehem. Schulhofes) sind in das Konzept integriert.

Grünflächen und begrünte Dachflächen werden nach Eignung als Regenrückhalteflächen ausgebaut, um für Starkregenereignisse Vorsorge zu treffen. Es werden verschiedene Platzsituationen geschaffen, die mit den Bewohnerinnen und Bewohnern gestaltet werden sollen und das Miteinander im Quartier fördern.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß

§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Planunterlagen mit der Vorentwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil I und Teil II Umweltbericht in  der Zeit

                         vom 22.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses während der Dienststunden eingesehen werden:

montags bis donnerstags    08.00 – 16.00 Uhr

freitags                                 08.00 – 13.00 Uhr

außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen sind zudem über die Internetseite der Stadt Dorsten  www.dorsten.de/planbeteiligungzugänglich. Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem bereits verfügbar:

A  Gutachten im Rahmen des Screenings zum Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet DE-4208-301 - FFH-Verträglichkeit

B  Artenschutzgutachten Stufe I - Artenschutzprüfung Stufe I

C  Artenschutzgutachten Stufe II - Artenschutzprüfung Stufe II

D  Baugrund-, Versickerungs- und Altlastenuntersuchung - Boden, Altlasten, Baugrund

E  Vorplanung des Kanalnetzes - Schmutz- und Niederschlagswassermanagement

Stellungnahmen zum Vorentwurf des o. a. Planes können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, während der Servicezeiten, Zimmer 218 vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr. 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per E-Mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Dorsten, 14.02.2024

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontaktperson

Frau C. Gehrke
Telefon: 02362 664955
E-Mail: c.gehrke@dorsten.de

Herr M. Wyzlic
Telefon: 02362 664970
E-Mail: m.wyzlic@dorsten.de

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