Bebauungsplan Stadt Dorsten Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan "Interkommunaler Industriepark Dorsten / Marl" 3. vereinf. Änd. - Aufstellungsbeschluss

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.05.2024 bis 18.06.2024
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Planzeichnung

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunaler Industriepark Dorsten Marl hat in der Sitzung am 20.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Änderungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst und die öffentliche Auslegung  der Bebauungsplanänderung beschlossen.

Anlass, Ziel und Zweck der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Im Jahre 2000 wurde der Bebauungsplan „Interkommunaler Industriepark Dorsten-Marl” durch den gleichnamigen Zweckverband, der von den Städten Dorsten und Marl zur Schaffung des Planungsrechtes gegründet worden war, als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan sieht für die zu ändernde Fläche südlich der Buerer Straße (K 32) eine Entwicklung als Industriegebiet für großflächige Betriebe vor.

Mittlerweile ist der Industriepark Dorsten-Marl in weiten Teilen besiedelt, u.a. durch ein großflächiges Distributionszentrum.

Mit der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes sollen planungsrechtlichen Grundlagen für die verkehrliche Anbindung des Distributionszentrums an die Buerer Straße festgesetzt werden. Die Zufahrt ist bereits hergestellt. Die Fläche bleibt in ihrer Funktion und Nutzung unverändert.

Die Voraussetzungen nach § 13 BauGB liegen vor, so dass das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4  BauGB durchgeführt wird.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt ca. 4 km östlich der Dorstener Innenstadt im Stadtteil Dorsten-Feldmark. Es befindet sich südlich der Buerer Straße (K32) unmittelbar an der Zufahrt zum Distributionszentrum.

Kontaktperson

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Meyer

Tel.: 02362 66 4911

Stadt Marl

Amt für Stadtplanung und Quartiersentwicklung

Herr Fathmann

Tel.: 02365 99 6138

Gegenstände

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  • Bekanntmachungsblatt Stadt Marl

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