Bebauungsplan Stadt Dorsten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Interkommunaler Industriepark Dorsten / Marl“ – 3. vereinf. Änd. öffentliche Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.05.2024 bis 18.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunaler Industriepark Dorsten / Marl hat in der Sitzung am 20.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Änderungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst und die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung beschlossen.

Anlass, Ziel und Zweck der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan sieht für die zu ändernde Fläche südlich der Buerer Straße (K 32) eine Entwicklung als Industriegebiet für großflächige Betriebe vor. Mittlerweile ist der Industriepark Dorsten-Marl in weiten Teilen besiedelt, u.a. durch ein großflächiges Distributionszentrum.

Mit der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes sollen planungsrechtlichen Grundlagen für die verkehrliche Anbindung des Distributionszentrums an die Buerer Straße festgesetzt werden. Die Zufahrt ist bereits hergestellt. Die Fläche bleibt in ihrer Funktion und Nutzung unverändert.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt ca. 4 km östlich der Dorstener Innenstadt im Stadtteil Dorsten-Feldmark. Es befindet sich südlich der Buerer Straße (K32).

Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind aus dem Bebauungsplan ersichtlich. Das Plangebiet ist ca. 500 m² groß.

Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gemäß § 13 Absatz 2  BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit

vom                           17.05.2024

bis einschließlich       18.06.2024              wie folgt öffentlich ausliegt:

Stadt Dorsten, Rathaus, Halterner Str. 5, Planungsamt, 2. Etage, Zi. 201

montags bis donnerstags    08.00 – 16.00 Uhr

freitags                                08.00 – 13.00 Uhr

Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Ansprechperson ist Frau Meyer, Tel.: 02362 66-4911

und

Stadt Marl, Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung, Carl-Duisberg-Straße 165, Stadthaus 1, Gebäude 2, Raum 2.1.09 b, 45772 Marl,

montags bis mittwochs       08.00 – 16.00 Uhr

donnerstags                        08.00 – 18.00 Uhr

freitags                                08.00 – 12.30 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Ansprechperson ist Herr Fathmann, Tel.: 02365 99-6138

Die Planunterlagen werden zudem in das Internet eingestellt und sind über die Internetseite der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung sowie über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite zugänglich. Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist bei den o.a. Stellen während der Servicezeiten abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bekanntmachungsanordnung

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Interkommunaler Industriepark Dorsten / Marl – 3. vereinfachte Änderung“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dorsten / Marl, den 29.04.2024

Werner Arndt

Verbandsvorsteher

Kontaktperson

Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt

Frau Meyer, Tel.: 02362 66-4911

und

Stadt Marl, Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung

Herr Fathmann, Tel.: 02365 99-6138

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtsplan
  • Bebauungsplan-Entwurf
  • Planzeichnung
  • Zeichenerklärung
  • Entwurfsbegründung
  • Bekanntmachungsblatt Stadt Marl

Informationen

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