Bebauungsplan Stadt Dorsten Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Dorsten Nr. 265 "Lembecker Straße/Klever Straße" - Aufstellungsbeschluss

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 01.08.2024
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Planzeichnung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Dorsten Rhade.

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

Im Stadtteil Rhade ist das Angebot an Bauplätzen für Eigenheime nahezu ausschließlich auf die Mobilisierung von Baulücken beschränkt. Da diese nur sehr selten am Markt verfügbar sind, wird die Planung und Erschließung eines an die Größe des Stadtteils angepassten Neubaugebietes erforderlich.

Der Bebauungsplan ist die östliche Ergänzung der Bebauung an der Klever Straße und schafft die Grundlage für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit insgesamt ca. 24 Baugrundstücken für neue Einfamilienhäuser mit max. 2 Wohneinheiten. Das Plangebiet wird über die Lembecker Straße an das bestehende Siedlungsgefüge angebunden.

Zusätzlich zu dieser Anbindung wird der vorhandene Rad- u. Fußweg nördlich der Lembecker Straße im Plangebiet fortgeführt und soll durch die südlich angrenzende Grünanlage als wassergebundene Wegebeziehung bis zur Debbingstraße und in den Außenbereich geführt werden. Der Anschluss an die Klever Straße mit einer Breite von 5 m soll durch Poller gesperrt nur fußläufig sein. Er dient jedoch sowohl für die Klever Straße als auch für das Plangebiet als sogenannter „Überlauf“, der bei Bedarf (z. B. bei anstehenden Straßen- oder Kanalbauarbeiten) geöffnet werden kann.

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch ein kleiner Teil des Bebauungsplanes Dorsten Rhade Nr. 2.1 „Haverkämpe - 1. Abschnitt“ überplant, der als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wurde, nie ausgebaut und nicht mehr benötigt wird. Dieser Streifen wird nun als WA-Gebiet festgesetzt.

Südlich an das Baugebiet angrenzend wird eine freiwachsende Hecke festgesetzt, die zusammen mit der die öffentliche Grünfläche flankierenden Baumreihe den Übergang in die freie Landschaft definiert.

Das Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).

Dem Aufstellungsbeschluss folgt somit die Erarbeitung des Planentwurfes und daran schließt sich die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planaufstellung und im Weiteren noch die öffentliche Auslegung des Entwurfes an. Im Amtsblatt der Stadt Dorsten (auch im Internet unter www.dorsten.de abrufbar) wird verbindlich auf die Auslegung hingewiesen; zumeist enthalten auch die örtlichen Tageszeitungen entsprechende Hinweise.

Wortlaut des Beschlusses:

„1. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Stadtteil Dorsten Rhade ist der Bebauungsplan Dorsten Nr. 265 mit der Bezeichnung „Lembecker Straße / Klever Straße“ aufzustellen.

Das Plangebiet am Südlichen Ortsrand ist ca 2,8 ha groß und wird begrenzt:

▪ Im Süden          durch die westliche Verlängerung der Südgrenze des Bebauungsplanes Do Rh 2.1                                 „Haverkämpe-1. Abschnitt (Parallele von ca. 115 m zur Lembecker Straße)

▪ im Norden          durch die Nordgrenze der Lembecker Straße,

▪ im Westen          durch die Ostgrenze des Gebietes der Satzung 21 „Ringstraße / Am Hofkamp“ und                                 die Westgrenze der Debbingstraße,

▪ im Osten            durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke des Bebauungs-                                          planes Dorsten Rhade 2.1 sowie der östlichen Grenze des städtischen Flurstücks-                                  130, Flur 8.

2.  Der von der Verwaltung vorgestellte und in der Anlage enthaltene Vorentwurf des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 265 „Lembecker Straße / Klever Straße“ und die dazugehörende Begründungen Teil I und Teil II werden zur Kenntnis genommen.

Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt dem Bebauungsplanvorentwurf zu.

3. Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig in Form eines Aushanges im 2. Obergeschoss des Rathauses über die Planung zu unterrichten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufzufordern.

Die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind dem Umwelt- und Planungsausschuss und dem Rat der Stadt Dorsten zur abschließenden Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen.“

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Dorsten vom 18.06.2024 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Die im Beschluss genannten Pläne können bei der Stadtverwaltung Dorsten, Halterner Str. 5, Planungsamt, Zi. 218, während der Dienstzeiten eingesehen werden

montags bis donnerstags     08.00 – 16.00 Uhr

freitags                             08.00 – 13.00 Uhr

Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die im Beschluss genannten Pläne werden zudem in das Internet eingestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes NRW zugänglich: https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite

Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dorsten, 27.06.2024

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontaktperson

Michael Wyzlic

Sachbearbeiter

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Tel.: 02362/66-494970

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