Bebauungsplan Stadt Dorsten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Dorsten Nr. 147 „Altendorf-Ulfkotte Ortsmitte-Nord“ - öffentliche Auslegung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 07.10.2024 bis 08.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Anlass und Ziel der Planung

Der künftig weitgehend trocken fallende Abschnitt des Erdbachs im Bereich der Ortslage von Altendorf und die räumliche Entwicklung des Neubaugebietes erfordern gestalterische, ökologische und wasserwirtschaftliche Regelungen.

Das Baugebiet ist als allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Dabei können ca. 38 Baugrundstücke mit ca. 70 Wohneinheiten entstehen, die sowohl mit Ein- oder Zweifamilienhäusern als auch anteilig mit standortgeeigneten Mehrfamilienhäusern bebaut werden können. Der größte Anteil der Grundstücke wird mit einer max. zweigeschossigen Bebauung zu versehen sein. Für die Mehrfamilienhausbebauung ist eine Dreigeschossigkeit vorgesehen. Fast alle Grundstücke können von einer Süd-Westausrichtung profitieren. In den Mehrfamilienhäusern sollen auch kleinere Wohneinheiten entstehen, um deren Kaufpreis für einen größeren Interessentenkreis attraktiv zu machen und dem steigenden Bedarf an Singlewohnungen gerecht zu werden. Durch die Mehrfamilienhäuser kann z.B. Menschen, die ein Einfamilienhaus alleine oder zu zweit bewohnen, eine alternative Wohnmöglichkeit in der Dorfmitte angeboten werden.

Auf diesem Wege können unterschiedliche Nachfragegruppen ihren Wohnwunsch im Ortsteil realisieren.

Die Planstraßen A-C sollen als Ringerschließung und verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden und haben einen Anschluss an die Altendorfer Straße (L 601).

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten Altendorf-Ulfkotte, südlich der Altendorfer Straße (L 601), südwestlich der Straße Gräwingheide, nördlich der Kardinal-von-Galen Grundschule und östlich des Wohngebiets Am Erdbach/Am Ehrenmal.

Die im Bebauungsplan festgesetzte naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche liegt im Stadtteil Altendorf-Ulfkotte südlich der Hürfeldhalde und ist im Übersichtsplan 2 dargestellt.

Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht gemäß     

§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit

vom                      07.10.2024

bis einschließlich  08.11.2024

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt:

montags bis donnerstags 08.00 Uhr - 16.00 Uhr

freitags                             08.00 Uhr - 13.00 Uhr

außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen werden zudem in das Internet eingestellt und sind über die Internetseite der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung sowie über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite  zugänglich. Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Art der Information/Gutachten -  Urheber                             -    Thematischer Bezug

Artenschutzrechtliche Prüfung   -  Ökoplanung Münster             -    Artenschutz

Faunistischer Fachbeitrag         -   Ökoplanung Münster             -    Artenschutz

Immissions-Gutachten               -   Normec uppenkamp GmbH  -   Schallimmissionsprognose

Bodenuntersuchung                   -   Umweltlabor ACB GmbH      -   Bodenproben

Geotechnischer Bericht              -   Borchert Ing.GmbH & Co. KG  - Gefährdungsabschätzung zur Bebaubarkeit

Gefährdungspotentiale des Untergrundes -  Geologischer Dienst NRW -  Geologisches u. bergbauliches Gefährdungspotential

Verkehrstechnische Untersuchung   - PVT GmbH                      -  Neuer Kontenpunkt L 601

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Thematischer Bezug

Der Landrat des Kreises Recklinghausen  -  Artenschutz, CEF-Maßnahme, Eingriffsregelung, Starkregenereignisse,   Niederschlagsentwässerung, Emissionen Luftwärmepumpen

Bezirksregierung Münster Wasserwirtschaft -  Gewässerrandstreifen, Dacheindeckungen Metall

Landwirtschaftskammer                                -  Kompensation

Lippeverband                                                - Starkregen, Schmutzwasser

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier und Pflanzen (biologische Vielfalt), Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter (und deren Wechselwirkungen)

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Planungs- und Umweltamt, während der o.a. Servicezeiten, Zimmer 219 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bekanntmachungsanordnung

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Dorsten Nr. 147 „ Altendorf-Ulfkotte Ortsmitte Nord“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontaktperson

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Meyer

Tel.: 02362 66 4911

Datenschutzerklärung

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