Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt östlich der Dorstener Innenstadt, im Stadtteil Feldmark, südlich der Marler Straße an der Kreuzung zur Händelstraße.
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Das neu zu überplanende Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes der Stadt Dorsten Nr. 17.1 „Im Stadtsfeld – 1. Abschnitt“ inkl. 1. Vereinfachter Änderung aus dem Jahr 1976. Dieser setzt für das Grundstück als Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet (MI) fest. Es handelt sich bei dem Grundstück um weithin unbebaute Teile des ehemaligen Bauhofes des Lippeverbandes. Es befindet sich lediglich ein zweigeschossiges Doppelhaus mit ehem. Betriebswohnungen des Lippeverbandes auf einem bereits abgetrennten, nunmehr eigenständigen Flurstück/Grundstück. Diese Nutzung schließt eine weitere Wohnnutzung auf dem Grundstück somit planungsrechtlich aus.
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, die derzeit brachliegende Fläche mittels eines Wohnbauprojektes zu entwickeln. In enger Partnerschaft mit einem ambulanten Pflegedienst soll spezieller Wohnraum in Form von zwei Pflege-Wohngemeinschaften und zusätzlichen Wohnungen mit Betreuungsangebot für insgesamt 30 Bewohner entstehen, um ein Angebot an quartiersbezogener Pflegeinfrastruktur zu schaffen und gleichzeitig dem Generationenwechsel im Stadtsfeld angemessen zu begegnen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Planunterlagen mit der Vorentwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil I und Teil II Umweltbericht in der Zeit
vom 07.10.2024
bis einschließlich 08.11.2024
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des
Haupttreppenhauses während der Dienststunden eingesehen werden:
montags bis donnerstags 08.00 – 16.00 Uhr
freitags 08.00 – 13.00 Uhr
außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Die Planunterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Landes NRW
https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite zugänglich. Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Der Vorentwurf zum Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier und Boden. Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem bereits verfügbar:
Art der Information und thematischer Bezug
Bodenuntersuchung, Bewertung der Untergrundbelastung, generelle Beurteilung der Bebaubarkeit, Ehemaliger Bauhof in Dorsten, Ahlenberg Ingenieure, Herdecke, 31.05.2012,
Bodenuntersuchung - Ergänzungsuntersuchung vom 04.10.2012 - Untersuchung und Bewertung der Bodenbelastung / Grundlage zur Beurteilung der wohnbaulichen Folgenutzung und entsprechenden Maßnahmen zur Baufreimachung.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 277 „Wohnbebauung Maler Str. / Im Stadtsfeld“, Integrierte Landschaftsplanung Pieper, Essen, 24. Mai 2024 - Beeinträchtigungen aller artenschutzrechtlich relevanten Arten und das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG können ohne vertiefte Prüfung ausgeschlossen werden.
Schalltechnische Untersuchungen der einwirkenden Geräuschimissionen, VEP Do 277 „Wohnbebauung Marler Str. / Im Stadtsfeld“, M181180/01 Version 3, Müller-BBM Industry Solutions, Gelsenkirchen, 27. August 2024 - Untersuchung und Bewertung gesunder Wohnverhältnisse aufgrund der Verkehrssituation.
Stellungnahmen zum Vorentwurf des o. a. Planes können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, während der Servicezeiten, Zimmer 208 vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr. 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per E-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf erarbeitet und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 i. V .m. § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Hierfür ist der Entwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und über ein zentrales Internetportal zugänglich zu machen. Zudem erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Dorsten.
Im Amtsblatt der Stadt Dorsten und auf der Internetseite der Stadt Dorsten wird auf die öffentliche Auslegung hingewiesen; zumeist enthält auch die örtliche Tageszeitung entsprechende Hinweise.
Dorsten, 19.09.2024
Der Bürgermeister
I.V.
Holger Lohse
Technischer Beigeordneter
Stadt Dorsten
Planungs- und Umweltamt
Frau Krähnke
Tel.: 02362/66-4891
https://www.dorsten.de/datenschutz