Bebauungsplan Stadt Dorsten Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Dorsten Nr. 275 "Stadtteiltreffpunkt Forks Busch" - Aufstellungsbeschluss

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.10.2024 bis 22.01.2025
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Planzeichnung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet lieg im Stadtteil Dorsten Rhade an der Lembecker Straße.

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

Im Rahmen des Dorfentwicklungskonzept Rhade ist die Vitalisierung des Forks Busch als eine

prioritäre Maßnahme beschlossen worden. Dem erarbeiteten bürgerschaftlichen Konzept folgend soll dort ein generationenübergreifender Aufenthalts- und Begegnungsort mit einem Spielplatz und einer Freilichtbühne entstehen.

Ziel der Planung ist es, einen Kommunikations- und Begegnungsort in Rhade zu etablieren, wobei die vorhandenen naturnahen Freiraumqualitäten, wie die Waldfläche, erhalten werden sollen.

Insgesamt sind zwei Teilflächen geplant. Auf der nördlichen Brachfläche, parallel zur Lembecker

Straße, soll eine Parkanlage für kulturelle und sportliche Aktivitäten sowie zur Freizeitgestaltung

entstehen.

Vom Gehweg der Lembecker Straße ausgehend sollen Wegeverbindungen zu einem sogenannten „Balkon der Begegnung“ hergestellt werden, der einen Überblick über die gesamte Parkanlage bietet und zur geplanten Freilichtbühne im nordwestlichen Teil der Fläche führt. Die Freilichtbühne soll sich mit Sitzgelegenheiten aus natürlichen Bruchsteinen und in ihrer weiteren Ausgestaltung in die natürliche Umgebung einfügen. Durch die Naturbühne wird ein Raum für Veranstaltungen geschaffen. Zwischen der Bühne und dem Balkon der Begegnung soll eine Bewegungsfläche aus Schotterrasen angelegt werden. Die Bewegungsfläche geht in eine tieferliegende Bürgerwiese mit Sitzmöglichkeiten über. Die ehemalige Bolzplatzfläche nördlich der Ringstraße soll zu einem Waldspielplatz mit unterschiedlichen Spielbereichen für Kinder im Alter zwischen 3 und 12 Jahren entwickelt werden.

Wortlaut des Beschlusses:

„1. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Stadtteil Dorsten Rhade ist der Bebauungsplan Dorsten Nr. 275 mit der Bezeichnung „Stadtteiltreffpunkt Forks Busch“ aufzustellen.

Es liegt innerhalb der Gemarkung Rhade, Flur 8 und erfasst die Flurstücke 1257 und 1183 sowie einen Teilbereich des Flurstücks 1583.

Der Bebauungsplan wird begrenzt

- durch die Lembecker Straße im Norden,

- durch die Ringstraße und das Flurstück 829, Flur 8, Gemarkung Rhade im Osten,

- durch die Ringstraße im Süden

- und durch die Flurstücke 140 und 119, Flur 8, Gemarkung Rhade im Westen.

Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus der Planzeichnung ersichtlich. Das Plangebiet ist ca. 2 ha groß.

2. Der von der Verwaltung vorgestellte und in der Anlage enthaltene Vorentwurf des

Bebauungsplanes Dorsten Nr. 275 „Stadtteiltreffpunkt Forks Busch“ und die dazugehörenden Begründungen Teil I und Teil II werden zur Kenntnis genommen.

Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt dem Bebauungsplanvorentwurf zu.

3. Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig in Form eines

Aushanges im 2. Obergeschoss des Rathauses über die Planung zu unterrichten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufzufordern. Die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind dem Umwelt- und Planungsausschuss und dem Rat der Stadt Dorsten zur abschließenden Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen.“

Das Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Dem Aufstellungsbeschluss folgt die Erarbeitung des Planentwurfes und daran schließt sich die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planaufstellung an. Im Amtsblatt der Stadt Dorsten (auch im Internet unter www.dorsten.de abrufbar) wird verbindlich auf die Auslegung hingewiesen; zumeist enthalten auch die örtlichen Tageszeitungen entsprechende Hinweise.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Dorsten vom 24.09.2024 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im Übersichtsplan dargestellt. Die im Beschluss genannten Pläne können bei der Stadtverwaltung Dorsten, Halterner Str. 5, Planungsamt, Zi. 201, während der Dienstzeiten eingesehen werden

montags bis donnerstags     08.00 – 16.00 Uhr

freitags                             08.00 – 13.00 Uhr

Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dorsten, 21.10.2024

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontaktperson

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Gehrke

Tel.: 02362 66 4955 

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