Bebauungsplan Stadt Dorsten Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Dorsten Nr. 275 "Stadtteiltreffpunkt Forks Busch" Frühzeitige Beteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.10.2024 bis 02.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet lieg im Stadtteil Dorsten Rhade südlich der Lembecker Straße.

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

Im Rahmen des Dorfentwicklungskonzept Rhade ist die Vitalisierung des Forks Busch als eine

prioritäre Maßnahme beschlossen worden. Dem erarbeiteten bürgerschaftlichen Konzept folgend soll dort ein generationenübergreifender Aufenthalts- und Begegnungsort mit einem Spielplatz und einer Freilichtbühne entstehen.

Ziel der Planung ist es, einen Kommunikations- und Begegnungsort in Rhade zu etablieren, wobei die vorhandenen naturnahen Freiraumqualitäten, wie die Waldfläche, erhalten werden sollen.

Insgesamt sind zwei Teilflächen geplant. Auf der nördlichen Brachfläche, parallel zur Lembecker Straße, soll eine Parkanlage für kulturelle und sportliche Aktivitäten sowie zur Freizeitgestaltung entstehen.

Vom Gehweg der Lembecker Straße ausgehend sollen Wegeverbindungen zu einem sogenannten „Balkon der Begegnung“ hergestellt werden, der einen Überblick über die gesamte Parkanlage bietet und zur geplanten Freilichtbühne im nordwestlichen Teil der Fläche führt. Die Freilichtbühne soll sich mit Sitzgelegenheiten aus natürlichen Bruchsteinen und in ihrer weiteren Ausgestaltung in die natürliche Umgebung einfügen. Durch die Naturbühne wird ein Raum für Veranstaltungen geschaffen. Zwischen der Bühne und dem Balkon der Begegnung soll eine Bewegungsfläche aus Schotterrasen angelegt werden. Die Bewegungsfläche geht in eine tieferliegende Bürgerwiese mit Sitzmöglichkeiten über. Die ehemalige Bolzplatzfläche nördlich der Ringstraße soll zu einem Waldspielplatz mit unterschiedlichen Spielbereichen für Kinder im Alter zwischen 3 und 12 Jahren entwickelt werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß

§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Planunterlagen mit der Vorentwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil I und Teil II Umweltbericht in  der Zeit

vom                                31.10.2024

bis einschließlich            02.12.2024

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des

Haupttreppenhauses während der Dienststunden eingesehen werden:

montags bis donnerstags     08.00 – 16.00 Uhr

freitags                                  08.00 – 13.00 Uhr

außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen sind  über das zentrale Internetportal des Landes NRW

https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden. Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung- und Freizeitnutzung, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt und Atrenschutz, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Menschliche Gesundheit, Kultur und sonstige Sachgüter und Wechselwirkungen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem bereits verfügbar:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stadt Dorsten - Juni 2024

Boden-, Versickerungs- und chemische Untersuchungen – Meinecke & Schmidt – Sept. 2024

Stellungnahmen zum Vorentwurf des o. a. Planes können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, während der Servicezeiten, Zimmer 206 vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr. 02362 665761 oder auf elektronischem Weg  per E-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf erarbeitet und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 i. V .m. § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Hierfür ist der Entwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und über ein zentrales Internetportal zugänglich zu machen. Zudem erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Dorsten.

Im Amtsblatt der Stadt Dorsten und auf der Internetseite der Stadt Dorsten wird auf die öffentliche Auslegung hingewiesen; zumeist enthält auch die örtliche Tageszeitung entsprechende Hinweise.

Dorsten, 21.10.2024

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontaktperson

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Gehrke

Tel.: 02362 66 4955

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