Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 die öffentliche Auslegung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten Hardt westlich der Storchsbaumstraße und nördlich der Droste-Hülshoffstraße.
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes der Stadt Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt“ (Pestalozzistraße) aus dem Jahr 1993. Dieser setzt für das Grundstück als Art der baulichen Nutzung ein Reines Wohngebiet (WR) fest. Die brachliegende Fläche mit Baum- und Gehölzbestand ist weitgehend unbebaut. Ein ungenutztes zweigeschossiges Wohngebäude im Westen wurde inzwischen abgebrochen.
Es sollen drei u-förmig angeordnete Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage entstehen. Geplant sind jeweils zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss für die Gebäude. Durch den Geschosswohnungsbau würden 29 Wohneinheiten mit unterschiedlichen Größen entstehen.
Südlich des Plangebietes an der Droste-Hülshoff-Straße befindet sich eine städtische Fläche, die nach dem Bebauungsplan Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt“ (Pestalozzistraße) für Stellplätze vorgesehen ist. Die Flurstücke 697 und 877 werden als sonstige Flächen gem. § 12 (4) BauGB in die Planung einbezogen.
Die westliche Abgrenzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes erfolgt im Zuge der Anpassung an ein zuvor durchgeführtes Umlegungsverfahrens des Fuß- und Radweges zwischen der Droste-Hülshoff-Straße und dem Montessoriweg. Der Verlauf des Weges weicht von den Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt“ (Pestalozzistraße) ab, sodass die Verkehrsfläche in die Planung einbezogen wird, um den Plan planungsrechtlich an die vorhandene Situation anzupassen. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls das westlich angrenzende Baugrundstück miteinbezogen, da sich durch die Umlegung des Weges die Größe des Baufensters ändert und eine zukünftige Bebaubarkeit gesichert werden soll.
Die brachliegende Baulücke wird zur Nachverdichtung der umgebenden Wohnbebauung somit sinnvoll genutzt. Die geplante intensive Bebauung mit Geschosswohnungsbau dient der Deckung der zunehmenden Wohnungsnachfrage.
Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a Absatz 2 i.V.m. § 13 Absatz 2 und 3 der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit
vom 12.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt:
montags bis donnerstags 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Außerdem sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Planungs- und Umweltamt, während der o.a. Servicezeiten, Zimmer 207 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Dorsten
Planungs- und Umweltamt
Frau Gehrke
Tel.: 02362 66 4955
Frau Drochtert
Tel.: 02362 66 4894