Bebauungsplan Stadt Dorsten Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Dorsten Nr. 278 „Nikolausquartier / Storchsbaumstraße“ - öffentliche Auslegung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.11.2024 bis 13.12.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 die öffentliche Auslegung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten Hardt westlich der Storchsbaumstraße und nördlich der Droste-Hülshoffstraße.

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes der Stadt Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt“ (Pestalozzistraße) aus dem Jahr 1993. Dieser setzt für das Grundstück als Art der baulichen Nutzung ein Reines Wohngebiet (WR) fest. Die brachliegende Fläche mit Baum- und Gehölzbestand ist weitgehend unbebaut. Ein ungenutztes zweigeschossiges Wohngebäude im Westen wurde inzwischen abgebrochen.

Es sollen drei u-förmig angeordnete Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage entstehen. Geplant sind jeweils zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss für die Gebäude. Durch den Geschosswohnungsbau würden 29 Wohneinheiten mit unterschiedlichen Größen entstehen.

Südlich des Plangebietes an der Droste-Hülshoff-Straße befindet sich eine städtische Fläche, die nach dem Bebauungsplan Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt“ (Pestalozzistraße) für Stellplätze vorgesehen ist. Die Flurstücke 697 und 877 werden als sonstige Flächen gem. § 12 (4) BauGB in die Planung einbezogen.

Die westliche Abgrenzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes erfolgt im Zuge der Anpassung an ein zuvor durchgeführtes Umlegungsverfahrens des Fuß- und Radweges zwischen der Droste-Hülshoff-Straße und dem Montessoriweg. Der Verlauf des Weges weicht von den Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt“ (Pestalozzistraße) ab, sodass die Verkehrsfläche in die Planung einbezogen wird, um den Plan planungsrechtlich an die vorhandene Situation anzupassen. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls das westlich angrenzende Baugrundstück miteinbezogen, da sich durch die Umlegung des Weges die Größe des Baufensters ändert und eine zukünftige Bebaubarkeit gesichert werden soll.

Die brachliegende Baulücke wird zur Nachverdichtung der umgebenden Wohnbebauung somit sinnvoll genutzt. Die geplante intensive Bebauung mit Geschosswohnungsbau dient der Deckung der zunehmenden Wohnungsnachfrage.

Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a Absatz 2 i.V.m. § 13 Absatz 2 und 3 der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit

vom   12.11.2024  bis einschließlich   13.12.2024   

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt:

montags bis donnerstags     08.00 Uhr - 16.00 Uhr

freitags                                  08.00 Uhr - 13.00 Uhr

außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Außerdem sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Entwässerungsantrag und Überflutungsnachweis von ISO-Ingenieurbüro zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers
  • Baugrunduntersuchung von Dr. Meinecke & Schmidt Partnergesellschaft zur Erkundung der vorliegenden Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie Überprüfung der Verwertbarkeit von Aushubmaterialien und zu möglichen Bodenverunreinigungen
  • Gutachten zu erwartenden Geräuschimmissionen infolge der Zu- und Abfahrten der Tiefgarage von Kurz und Fischer GmbH zum Nachweis der Verträglichkeit der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage mit den umliegenden Nutzungen - Ergebnis: die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden zur Tag- und zur Nachtzeit an allen untersuchten Immissionsorten eingehalten
  • Artenschutzprüfung (Stufe I) von WoltersPartner zum Artenschutz; Bestandteil der Begründung Allgemeiner Teil - Ergebnis: Artenschutzrechtliche Konflikte gem. § 44 (1) BNatSchG gegenüber planungsrelevanten Arten werden nicht vorbereitet

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Planungs- und Umweltamt, während der o.a. Servicezeiten, Zimmer 207 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Gehrke

Tel.: 02362 66 4955

Frau Drochtert

Tel.: 02362 66 4894

Gegenstände

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