Bebauungsplan Stadt Dorsten Aufstellungsbeschluss

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 207 „Gewerbegebiet ehem. Güterbahnhof Hervest“ - Aufstellungsbeschluss

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.11.2024 bis 20.01.2025
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Planzeichnung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 die Aufstellung des o.a. Aufhebungsbebauungsplanes gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB  beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der aufzuhebende Teil des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Hervest, östlich der Bismarckstraße und erstreckt sich bis zur Eisenbahnbrücke.

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan Dorsten Nr. 207 „Gewerbegebiet ehem. Güterbahnhof Hervest“ ist seit dem 23.12.2010 rechtsverbindlich. In dem hier aufzuhebenden Teil östlich der Bismarckstraße bis zur Eisenbahnbrücke ist die Art der baulichen Nutzung nördlich und südlich des bereits realisierten, überregionalen Rad- u. Fußweges (Alleenradweg) mit MI (Mischgebiet) festgesetzt.

Im Bereich der Teilaufhebung sind seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes lange Zeit inden MI-Gebieten keine Bauvorhaben realisiert worden. Umgesetzt jedoch wurde der überregionale

Fuß- u. Radweg mit seinem Begleitgrün und der Bahnhofs - „Vorplatz“. Ebenso befindet sich eine KITA am Wendehammer „Grüner Weg“ im Bau.

Durch den Bau der KITA kann der bisherigen Planungsabsicht einer gemischten baulichen Nutzung von nicht störenden Gewerbebetrieben und Wohnen nicht mehr nachgekommen werden. Um der neuen städtebaulichen Absicht gerecht zu werden, soll der östliche Teil des Bebauungsplanes im §13a Verfahren aufgehoben werden.

Wortlaut des Beschlusses:

„1. Die Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 207 „Gewerbegebiet ehem. Güterbahnhof Hervest“ der Stadt Dorsten wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) i. V m. § 13 BauGB und somit ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassende Erklärung nach § 10 (4) BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Erörterung gemäß § 4 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.

Der aufzuhebende Teil des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Hervest, östlich der Bismarckstraße und erstreckt sich bis zur Eisenbahnbrücke.

Der Aufhebungsplan wird begrenzt:

Im Norden           durch den Wendehammer (Grüner Weg) sowie die ehem. Nördliche Grenze der Bahntrasse,

im Osten             durch die Eisenbahnbrücke,

im Süden             durch das ehem. Bahnhofsgebäude, den Wendehammer „Am Holzplatz“ und die Wegeverbindung hin zur Bismarckstraße,

im Westen           durch die östliche Grenze der neuen Straßenführung der Bismarckstraße.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind aus dem Bebauungsplan ersichtlich.

Das Plangebiet ist ca. 0,9 ha.

2. Der von der Verwaltung vorgestellte Entwurf zur Teilaufhebung und die dazugehörende Begründung werden zur Kenntnis genommen.

3. Der Plan zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 207 ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet einzustellen sowie auf der Website der Stadt Dorsten zugänglich zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Dorsten vom 05.11.2024       wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Aufhebungs-Bebauungsplanesist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.

Weiter wird hierdurch gem. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass der Aufstellungsbeschluss mit dem Übersichtsplan und dem Planentwurf ab dem Tag der Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Halterner Straße 5 (Rathaus), 46284 Dorsten, Zimmer 218, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereit liegt

montags bis donnerstags    08.00 – 16.00 Uhr

freitags                                08.00 – 13.00 Uhr

Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum 06.12.2024 zur Planung äußern. Im Anschluss folgt die öffentliche Auslegung.

Die im Beschluss genannten Pläne werden zudem in das Internet eingestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes NRW zugänglich https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite

Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dorsten, 19.11.2024

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontaktperson

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Gehrke

Tel.: 02362 66 4955

Frau Thomas

Tel.: 02362 66 4910

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