Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 05.11.22024 die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan Dorsten Nr. 207 „Gewerbegebiet ehem. Güterbahnhof Hervest“ ist seit dem 23.12.2010 rechtsverbindlich. In dem hier aufzuhebenden Teil östlich der Bismarckstraße bis zur Eisenbahnbrücke ist die Art der baulichen Nutzung nördlich und südlich des bereits realisierten, überregionalen Rad- u. Fußweges (Alleenradweg) mit MI (Mischgebiet) festgesetzt.
Im Bereich der Teilaufhebung sind seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes lange Zeit in den MI-Gebieten keine Bauvorhaben realisiert worden. Umgesetzt jedoch wurde der überregionale Fuß- u. Radweg mit seinem Begleitgrün und der Bahnhofs - „Vorplatz“. Ebenso befindet sich eine KITA am Wendehammer „Grüner Weg“ im Bau.
Durch den Bau der KITA kann der bisherigen Planungsabsicht einer gemischten baulichen Nutzung von nicht störenden Gewerbebetrieben und Wohnen nicht mehr nachgekommen werden. Um der neuen städtebaulichen Absicht gerecht zu werden, soll der östliche Teil des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren aufgehoben werden.
Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan gemäß § 13a Absatz 2 i.V.m. § 13 Absatz 2 und 3 ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der aufzuhebende Teil des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Hervest, östlich der Bismarckstraße und erstreckt sich bis zur Eisenbahnbrücke.
Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB
in der Zeit
vom 20.12.2024
bis einschließlich 31.01.2025
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt:
montags bis donnerstags 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Schallschutztechnische Beurteilung von Normec Uppenkamp GmbH vom 08.11.2023 Thematischer Bezug: Schalltechnische Auswirkungen von Gewerbe- und Verkehrslärm.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Planungs- und Umweltamt, während der o.a. Servicezeiten, Zimmer 218 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bekanntmachungsanordnung
Die öffentliche Auslegung des Aufhebungs-Bebauungsplanes Dorsten Nr. 207 „Gewerbegebiet ehem. Güterbahnhof Hervest“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
Dorsten, 05.12.2024
Der Bürgermeister
I.V.
Holger Lohse
Technischer Beigeordneter
Stadt Dorsten
Planungs- und Umweltamt
Frau Thomas
Tel.: 02362 66 4910
https://www.dorsten.de/datenschutz