Bebauungsplan Stadt Dorsten Öffentliche Auslegung

Teilaufhebung Bebauungsplan Dorsten Nr. 207„Gewerbegebiet ehem. Güterbahnhof Hervest“ - öffentliche Auslegung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.12.2024 bis 31.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 05.11.22024 die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan Dorsten Nr. 207 „Gewerbegebiet ehem. Güterbahnhof Hervest“ ist seit dem 23.12.2010 rechtsverbindlich. In dem hier aufzuhebenden Teil östlich der Bismarckstraße bis zur Eisenbahnbrücke ist die Art der baulichen Nutzung nördlich und südlich des bereits realisierten, überregionalen Rad- u. Fußweges (Alleenradweg) mit MI (Mischgebiet) festgesetzt.

Im Bereich der Teilaufhebung sind seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes lange Zeit in den MI-Gebieten keine Bauvorhaben realisiert worden. Umgesetzt jedoch wurde der überregionale Fuß- u. Radweg mit seinem Begleitgrün und der Bahnhofs - „Vorplatz“. Ebenso befindet sich eine KITA am Wendehammer „Grüner Weg“ im Bau.

Durch den Bau der KITA kann der bisherigen Planungsabsicht einer gemischten baulichen Nutzung von nicht störenden Gewerbebetrieben und Wohnen nicht mehr nachgekommen werden. Um der neuen städtebaulichen Absicht gerecht zu werden, soll der östliche Teil des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren aufgehoben werden.

Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan gemäß § 13a Absatz 2 i.V.m. § 13 Absatz 2 und 3 ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der aufzuhebende Teil des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Hervest, östlich der Bismarckstraße und erstreckt sich bis zur Eisenbahnbrücke.

Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB

in der Zeit

vom                            20.12.2024

bis einschließlich        31.01.2025

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt:

montags bis donnerstags 08.00 Uhr - 16.00 Uhr

freitags                             08.00 Uhr - 13.00 Uhr

außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Schallschutztechnische Beurteilung von Normec Uppenkamp GmbH vom 08.11.2023  Thematischer Bezug: Schalltechnische Auswirkungen von Gewerbe- und Verkehrslärm.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Planungs- und Umweltamt, während der o.a. Servicezeiten, Zimmer 218 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bekanntmachungsanordnung

Die öffentliche Auslegung des Aufhebungs-Bebauungsplanes Dorsten Nr. 207 „Gewerbegebiet ehem. Güterbahnhof Hervest“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dorsten, 05.12.2024

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontaktperson

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Thomas

Tel.: 02362 66 4910

Gegenstände

Übersicht
  • 01 Übersichtsplan
  • 02 Teilaufhebung Planentwurf
  • 03 Ausschnitte aus dem Rechtsverb Bebauungsplan
  • 04 Plankopf A 4
  • 05 Planzeichnung A 4
  • 06 Entwurfsbegründung
  • 07 schallschutzrechtliche Beurteilung

Informationen

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