Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 den Einleitungsbeschluss zum o.a. Bauleitplanverfahren gefasst.
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet der Stadt Dorsten, im Stadtteil Dorsten-Rhade nördlich der Kreisstraße 13 / Erler Straße.
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Die Planung soll die Realisierung der Verkaufsflächenerweiterung der vorhandenen Lebensmittelmärkte in Rhade vorbereiten. Mit Blick auf das Alter der baulichen Anlagen und den verbundenen hohen Energiekosten sowie den sich wandelnden und steigenden Kundenansprüchen gilt es, die Immobilien und die Verkaufsfläche anzupassen. Vor allem ein diversifiziertes Warenangebot und eine weniger komprimierte Sortimentspräsentation erfordern eine Vergrößerung der Verkaufsflächen. Auch das veränderte Verbraucherverhalten und barrierefreie Bewegungsflächen für den Kunden bedingen Veränderungen an den Märkten. Dies soll durch die bauliche Erweiterung der Bestandsimmobilien ermöglicht werden
Ziel ist es, eine angemessene Verkaufsflächenerweiterung der vorhandenen Lebensmittelmärkte im Nahversorgungszentrum in Rhade zu realisieren. Für den ALDIMarkt ist eine Erweiterung der VKF von 751 m2 auf max. 1.100 m2, für den EDEKA-Markt von 1.349 m2 auf 1.800 m² VKF vorgesehen. Voraussetzung ist die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 200 „Nahversorgungszentrum Rhade“.
Wortlaut des Beschlusses:
1. Auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes Dorsten Nr. 200 (1+E) "Nahversorgungszentrum Rhade", 1. Änderung + Erweiterung wird das Satzungsverfahren gem. § 12 Abs. 2 BauGB eingeleitet (Einleitungsbeschluss). Dem Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird entsprochen.
2. Der Vorhaben- und Erschließungsplan Dorsten Nr. 200 (1+E) "Nahversorgungszentrum Rhade", 1. Änderung + Erweiterung wird zur Kenntnis genommen.
3. Dem Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Dorsten Nr. 200 (1+E) "Nahversorgungszentrum Rhade", 1. Änderung + Erweiterung wird zugestimmt. Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet der Stadt Dorsten, im Stadtteil Dorsten- Rhade nördlich der Kreisstraße 13 / Erler Straße. Es umfasst die Flurstücke 1605, 1606 und Teile der Flurstücke 1109, 1117 und 1607 in der Gemarkung Rhade.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rd. 15.915 m2 und wird begrenzt durch:
• die nördliche Straßenbegrenzung der Erler Straße im Süden,
• die Ostgrenze des Flurstückes 1265 sowie ein 10 m breiter Stich nördlich der Flurstücke 1265 und 1066 im Westen,
• die Südgrenze des Flurstückes 1607 im Norden,
• und die Ostgrenze des Flurstücks 1109 im Osten.
Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind der Planurkunde zu entnehmen.
4. Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig in Form eines Aushanges im 2. Obergeschoss des Rathauses über die Planung zu unterrichten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufzufordern. Die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind dem Umwelt- und Planungsausschuss und dem Rat der Stadt Dorsten zur abschließenden Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen.“
Das Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
Dem Einleitungsbeschluss folgt somit die Erarbeitung des Planentwurfes und daran schließt sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planaufstellung und im Weiteren noch die öffentliche Auslegung des Entwurfes an. Im Amtsblatt der Stadt Dorsten (auch im Internet unter www.dorsten.de abrufbar) wird verbindlich auf die Auslegung hingewiesen; zumeist enthalten auch die örtlichen Tageszeitungen entsprechende Hinweise.
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Dorsten vom 05.11.2024 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Die im Beschluss genannten Pläne können bei der Stadtverwaltung Dorsten, Halterner Str. 5, Planungsamt, Zi. 208, während der Dienstzeiten eingesehen werden
montags bis donnerstags 08.00 – 16.00 Uhr
freitags 08.00 – 13.00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Die im Beschluss genannten Pläne werden zudem in das Internet eingestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes NRW zugänglich: https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite
Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
Dorsten, 05.11.2024
Der Bürgermeister
I.V.
Holger Lohse
Technischer Beigeordneter
Stadt Dorsten
Planungs- und Umweltamt
Frau Krähnke
Tel.: 02362 66 4891
https://www.dorsten.de/datenschutz