Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 die öffentliche Auslegung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.
Anlass und Ziel der Planung:
Im Rahmen des Dorfentwicklungskonzept Rhade ist die Vitalisierung des Forks Busch als eine prioritäre Maßnahme beschlossen worden. Im Mai 2022 hat eine Bürgerbeteiligung stattgefunden, um Ideen zu sammeln. Dem bürgerschaftlichen Konzept folgend soll dort ein Treffpunkt für alle Generationen mit einem Spielplatz entstehen. Aufgrund der Außenbereichslage und den auf einer kleinen Teilfläche im Osten gültigen Bebauungsplan Rhade Nr. 6 "Bahnhofsbereich/Neuer Grund" muss für die Umsetzung des geplanten Vorhabens die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Ziel der Planung ist es, einen Kommunikations- und Begegnungsort in Rhade zu etablieren, wobei die vorhandenen naturnahen Freiraumqualitäten, wie die Waldfläche, erhalten werden sollen. Insgesamt sind zwei Teilflächen geplant. Auf der nördlichen Brachfläche, parallel zur Lembecker Straße, soll eine Parkanlage für kulturelle und sportliche Aktivitäten, sowie zur Freizeitgestaltung entstehen.
Vom Gehweg der Lembecker Straße ausgehend sollen Wegeverbindungen zu einem sogenannten Balkon der Begegnung hergestellt werden, der einen Überblick über die gesamte Parkanlage bietet und zur geplanten Freilichtbühne im nordwestlichen Teil der Fläche führt. Die Freilichtbühne soll sich mit Sitzgelegenheiten aus natürlichen Bruchsteinen und in ihrer weiteren Ausgestaltung in die natürliche Umgebung einfügen. Durch die Naturbühne wird ein Raum für Veranstaltungen geschaffen. Zwischen der Bühne und dem Balkon der Begegnung soll eine Bewegungsfläche aus Schotterrasen angelegt werden. Die Bewegungsfläche geht in eine tieferliegende Bürgerwiese mit Sitzmöglichkeiten über. Die ehemalige Bolzplatzfläche nördlich der Ringstraße soll zu einem Waldspielplatz mit unterschiedlichen Spielbereichen für Kinder im Alter zwischen 3 und 12 Jahren entwickelt werden.
Die Fläche wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung naturnahe Parkanlage festgesetzt. Zudem wird die Grünfläche durch die Zweckbestimmung Freilichtbühne im nordwestlichen Teil und durch die Zweckbestimmung öffentlicher Kinderspielplatz im Osten näher bestimmt. Im Osten wird ein Teil der Ringstraße überplant und als Verkehrsfläche ausgewiesen, um den aktuell herrschenden Verhältnissen zu entsprechen und Rechtssicherheit zu schaffen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt südlich der Lembecker Straße im Stadtteil Rhade.
Es liegt innerhalb der Gemarkung Rhade, Flur 8 und erfasst die Flurstücke 1257 und 1183, sowie einen Teilbereich des Flurstücks 1583.
Der Bebauungsplan wird begrenzt
Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus der Planzeichnung ersichtlich.
Das Plangebiet ist ca. 2 ha groß.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Planunterlagen mit der Entwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil I und Teil II Umweltbericht in der Zeit
Vom 19.02.2025
bis einschließlich 21.03.2025
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des
Haupttreppenhauses während der Dienststunden eingesehen werden:
montags bis donnerstags 08.00 – 16.00 Uhr
freitags 08.00 – 13.00 Uhr
Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW
https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden.
Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Planungs- und Umweltamt, während der o.a. Servicezeiten, Zimmer 207 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Dorsten
Planungs- und Umweltamt
Herr Folz
Tel.: 02362 66 4930
Frau Drochtert
Tel.: 02362 66 4894
https://www.dorsten.de/datenschutz