Bebauungsplan Stadt Dorsten Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Dorsten Nr. 200 (1 + E) „Nahversorgungszentrum Rhade“ 1. Änderung und Erweiterung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.03.2025 bis 05.05.2025
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 den Einleitungsbeschluss zum o. g. Bauleitplanverfahren gefasst.

Anlass und Ziel der Planung:

Ziel ist es, eine angemessene Verkaufsflächenerweiterung der vorhandenen Lebensmittelmärkte im Nahversorgungszentrum in Rhade zu realisieren. Für den ALDI-Markt ist eine Erweiterung der VKF von 751 m2 auf max. 1.100 m2, für den EDEKA-Markt von 1.349 m2 auf 1.800 m2 VKF vorgesehen. Voraussetzung ist die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 200 „Nahversorgungszentrum Rhade“.

Im Ergebnis ermöglicht das Bauleitplanverfahren die städtebaulich verträgliche Sicherung und Neuausrichtung eines etablierten Nahversorgungsstandortes, der einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung und Qualifizierung der wohnortnahen Grundversorgung leistet. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der heute bestehenden Lebensmittelmärkte geschaffen werden, um v. a. die Integration der großflächigen Einzelhandelsbetriebe sowie die Erschließungssituation städtebaulich verträglich zu steuern.

Auf der Grundlage der abgestimmten Planung wird sich die Vorhabenträgerin in einem mit der Stadt Dorsten abzuschließenden Durchführungsvertrag zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer festgesetzten Frist verpflichten.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im nordwestlichen Stadtgebiet der Stadt Dorsten, im Stadtteil Dorsten-Rhade nördlich der Kreisstraße 13 / Erler Straße. Er umfasst die Flurstücke 1605, 1606 und Teile der Flurstücke 1109, 1117 und 1607 in der Gemarkung Rhade.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rd. 15.900 m2 und wird begrenzt durch:

  • die nördliche Straßenbegrenzung der Erler Straße im Süden,
  • die Ostgrenze des Flurstückes 1265 sowie ein 10 m breiter Stich nördlich der Flurstücke 1265 und 1066 im Westen,
  • die Südgrenze des Flurstückes 1607 im Norden,
  • und der Ostgrenze des Flurstückes 1109 im Osten

Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind der Planurkunde zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stellt zu großen Teilen auch den räumlichen Geltungsbereich des dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12 BauGB dar, lediglich die Fuß- und Radanbindung in Richtung Westen, sowie die öffentliche Straßenverkehrsfläche auf dem Flurstück 1117 sind nicht Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß

§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Planunterlagen mit der Vorentwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht in der Zeit

vom                         31.03.2025

bis einschließlich    05.05.2025

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des

Haupttreppenhauses während der Dienststunden eingesehen werden:

montags bis donnerstags  08.00 – 16.00 Uhr

freitags                              08.00 – 13.00 Uhr

außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen werden zudem in das Internet eingestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite

 zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden.

Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediathek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Stellungnahmen zum Vorentwurf des o. a. Planes können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Zimmer 208 vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf elektronischem Weg an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Über die Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf abgegeben werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch Dritten - u. a. über das Ratsinformationssystem - im Internet zugänglich sind.

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf erarbeitet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 Bau GB durchgeführt. Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB ist der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bauleitplanes mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal zugänglich zu machen. Zudem erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Dorsten. Im Amtsblatt der Stadt Dorsten und auf der Internetseite der Stadt Dorsten wird auf die öffentliche Auslegung hingewiesen; zumeist enthält auch die örtliche Tageszeitung entsprechende Hinweise.

Dorsten, 18.03.2025

Der Bürgermeister

I.V.

H. Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontakt

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Herr Folz

Tel.: 02362 66 4930

Frau Krähnke

Tel.: 02362 66 4891

Frau Drochtert

Tel.: 02362 66 4894

planung-und-umwelt@dorsten.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Übersichtsplan
  • rechtsverbindlicher Bebauungsplan
  • Vorentwurf
  • Vorentwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil
  • Vorentwurfsbegründung Teil II Umweltbericht

Informationen

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