Verfahren Stadt Dortmund Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Dortmund - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.10.2024 bis 26.11.2024
  • Stellungnahmen 34 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Dortmund bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Sie können Stellungnahmen zum konkreten Entwurf abgeben. 

Hierbei handelt es sich um die 2. Phase der Beteiligung. In der ersten Phase wurden Sie über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die allgemeinen Ziele der Lärmaktionsplanung informiert und um Kommentare zur Lärmsituation oder zu Lärmminderungsmaßnahmen gebeten.

Hierzu hat die Stadt Dortmund  vom 14.07.2023 bis 16.10.2023  eine online-Umfrage in Kooperation mit der Hochschule für Gesundheit Bochum durchgeführt. Ergänzend fanden im August und September 2023 Hörspaziergänge in Kooperation mit der Technischen Universität Dortmund in den drei Innenstadtbezirken statt.  

Auf der Grundlage der vom Umweltamt Dortmund erstellten, aktuellen Lärmkartierung  die durch das  Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW für alle Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Karte für NRW dargestellt wird sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Stadt Dortmund ein Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Wie kann ich mich beteiligen?

Haben Sie Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan? Dann geben Sie uns Hinweise, ob die Analysen zu Betroffenheit und Belastungsschwerpunkten aus Ihrer Sicht zutreffend sind und ob sich die genannten Maßnahmen aus Ihrer Sicht zur Lärmbekämpfung eignen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Die Eingaben können direkt hier im Portal erfolgen.

Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich, wir nehmen auch anonyme Stellungnahmen entgegen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, können Sie Ihre Registrierung für alle Beteiligungsmöglichkeiten nutzen, die in diesem Portal angeboten werden. 

Wer kann sich beteiligen?

Jede Person kann sich an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden und Verbände sind ebenfalls aufgerufen eine Stellungnahme auf diesem Wege abzugeben. 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und die Stadt Dortmund prüft, ob Ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan gefertigt und abschließend vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen. Danach wird er im Amtsblatt, sowie unter der Webseite der Stadt Dortmund veröffentlicht. (Lärmaktionsplanung | dortmund.de)

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Kontaktperson

Herr Andreas Frücht
Telefon: 22604
E-Mail: afruecht@stadtdo.de

Datenschutzerklärung

In diesem Beteiligungsverfahren werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet, da die Teilnahme am Verfahren anonym erfolgt. Da keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist insoweit auch keine eigene, über die für das Hauptportal geltende Datenschutzerklärung hinausgehende Datenschutzerklärung erforderlich.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.