Bebauungsplan Stadt Dortmund Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan InW 236 - Übelgönne -

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.09.2024 bis 30.09.2024
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Bebauungsplan InW 236 - Übelgönne - umfasst im Stadtbezirk Innenstadt-West die Parkplatzfläche südlich der Übelgönne und eine Verbindungsfläche zwischen diesem Parkplatz und der Ritterstraße südlich des Freizeitzentrums West (FZW); insgesamt ein knapp 1,1 ha großer Planbereich. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Vierfachsporthalle mit eingeschossiger Tiefgarage zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der hier zur Beteiligung vorgesehene Verfahrensschritt ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Bei der öffentlichen Auslegung des konkreten Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB zu einem späteren Zeitpunkt können nochmals Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.

Zusätzlich werden die Planungsunterlagen vom 16.09.2024 bis 30.09.2024 einschließlich auch im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Verwaltungsgebäude Freistuhl 7, 9. Etage, neben Raum 9.08 zu folgenden Zeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs          7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr,

donnerstags                            7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

freitags                                   7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

(außer an Feiertagen).

Bei Fragen stehen Ihnen Herr Marx, Tel. 0231-50/27325, zum Planinhalt und Herr Hörstgen, Tel. 0231-50/27578, für Fragen zum Verfahrensablauf zur Verfügung.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Unterlagen direkt hier einzusehen und auch eine Stellungnahme abzugeben. Selbstverständlich sind Stellungnahmen auch per e-mail an bebauungsplan_4@stadtdo.de, schriftlich per Post an Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Burgwall 14, 44139 Dortmund oder zur Niederschrift in der Dienststelle im Zimmer 9.08 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Freistuhl 7, 44137 Dortmund einreichbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Verfahren unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Herr Marx, Tel. 0231-50/27325

Herr Welling, Tel. 0231-26929

beide für Fragen zum Bebauungsplan

Herr Hörstgen, Tel. 0231-50/27578

für Fragen zum Planaufstellungsverfahren

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, gilt für dieses Verfahren auch die Datenschutzerklärung der Stadt Dortmund: 

Allgemeine Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für das Internet-Angebot auf "dortmund.de" und weitere städtische Online-Angebote | dortmund.de

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