Im Zuge des notwendigen Ausbaus von erneuerbarer Energien sieht sich die Stadt Emmerich am Rhein in der Verantwortung, im Rahmen der Bauleitplanung entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen und damit der Absicht eines privaten Investors, eine Freiflächensolaranlage zu errichten, Rechnung zu tragen.
Das rund 1 ha große Plangebiet befindet sich nordöstlich des Kernbereichs von Emmerich am Rhein am Rande des Gewerbegebiets, welches sich im Anschluss an die Straße Tackenweide entlang der Weseler Straße erstreckt.
Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und von der Straße Tackenweide sowie dem anschließenden Gewerbegebiet begrenzt. Die Umgebung ist darüber hinaus nach Westen durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt.
Für das Plangebiet besteht mit dem Bebauungsplans Nr. E 10/4 -Dechant-Sprünken-Straße- aus dem Jahr 1982 verbindliches Planungsrecht. Im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplans wurde die in Rede stehende Flächen als öffentliche bzw. private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeiteinrichtung“ festgesetzt. Ursprünglich war an diesem Standort die Errichtung eines Sportzentrums vorgesehen, welches jedoch nicht umgesetzt wurde.
Da die vorgesehene Nutzung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, ist die Durchführung eines neuen Bebauungsplanverfahrens notwendig. Ziel ist die Festsetzung eines Sondergebiets mit Zweckbestimmung Solarpark. Der Bebauungsplan Nr. E 10/4 soll mit Inkrafttreten des aufzustellenden Bebauungsplans für den genannten Teilbereich außer Kraft treten.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Grünfläche dar. Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 11/3 -Solarpark Tackenweide-.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf der 103. Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom
11.03.2024 bis einschließlich zum 12.04.2024
im 2. OG des Rathauses der Stadt Emmerich am Rhein, Geistmarkt 1, im Flurbereich des Fachbereiches 5 – Stadtenwicklung während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.15 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
Die Auslegungsunterlagen können während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Emmerich am Rhein (http://emmerich.de/de/inhalt/oeffentlichkeitsbeteiligungen) eingesehen werden.
Hinweise
Abgabe von Stellungnahmen Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der 101. Flächennutzungsplanänderung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Frau Jaqueline Schreiter E-Mail: jaqueline.schreiter@stadt-emmerich.de