Bebauungsplan Stadt Emmerich am Rhein Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bauleitplanverfahren EL 16/1 -Klosterstraße- 1. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.05.2024 bis 03.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Offenlagebeschluss

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in zu dem Zeitpunkt gültigen Fassung, folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Bebauungsplanänderungsentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Betroffen ist das Flurstück 277 in der Flur 16, Gemarkung Elten. Der Geltungsbereich ist in der nachstehenden Skizze kenntlich gemacht.

Öffentliche Auslegung

Der Änderungsentwurf liegt mit seiner Begründung und den bislang vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

03.06.2024 bis einschließlich 03.07.2024

im 2. Obergeschoss des Rathauses der Stadt Emmerich am Rhein, Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein im Flurbereich des Fachbereiches 5 -Stadtentwicklung- während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag bis Freitag                   8.30 bis 12.15 Uhr.

Montag bis Mittwoch              14.00 bis 15.30 Uhr.

Donnerstag                             14.00 bis 18.00 Uhr.

Die Auslegungsunterlagen können während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Emmerich am Rhein Emmerich https://www.emmerich.de/de/inhalt/oeffentlichkeitsbeteiligungen

eingesehen werden.

Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB auch über das zentrale Portal des Landes (www.uvp.nrw.de) zu erreichen.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanänderungsentwurfs sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Mensch
    - Schallimmissionen: Die Prüfung hat ergeben, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005-1 an den untersuchten Immissionspunkten zur Tag- und Nachtzeit unterschritten werden (Richter & Hüls (Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz): Schalltechnisches Gutachten – Immissionsprognose – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16/1 „Klosterstraße“ Untersuchung der Geräuscheinwirkung durch gewerbliche Anlagen 26.01.2024)
    - Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit: Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch abzuleiten (StadtUmbau GmbH: Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan EL 16/1 „Klosterstraße“ 1. Änderung 26.01.2024)
  • Fläche und Boden
    - Auszug aus dem Altlastenkataster (Informationen zu den Einträgen aus dem Altlastenkataster StadtUmbau GmbH: Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan EL 16/1 „Klosterstraße“ 1. Änderung 26.01.2024)
    - Schutzgut Fläche: Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Auf das Schutzgut Fläche wird sich die Vergrößerung nicht auswirken, da die Fläche weiterhin gewerblich genutzt wird. (StadtUmbau GmbH: Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan EL 16/1 „Klosterstraße“ 1. Änderung 26.01.2024)
    - Schutzgut Boden: Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Auf das Schutzgut Boden wird sich die Vergrößerung nicht auswirken, da die Fläche weiterhin gewerblich genutzt wird. (StadtUmbau GmbH: Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan EL 16/1 „Klosterstraße“ 1. Änderung 26.01.2024)
  • Wasser
    - Schutzgut Wasser: Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Bei Nichtdurchführung der Maßnahme würde das Gebiet wie bisher gewerblich genutzt werden. An der derzeitigen Entwässerungskonzeption ergeben sich keine Änderungen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser bleiben unverändert. (StadtUmbau GmbH: Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan EL 16/1 „Klosterstraße“ 1. Änderung 26.01.2024)
    - Hochwasserrisiko: Das Plangebiet befindet sich in den Risikogebieten des Rheins, das bei einem extremen Hochwasser (HQ500) überschwemmt werden könnte. StadtUmbau GmbH: Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan EL 16/1 „Klosterstraße“ 1. Änderung 26.01.2024)
    - Niederschlagswasser: Beschreibung der Entwässerung. Das Niederschlagswasser wird in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet. (StadtUmbau GmbH: Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan EL 16/1 „Klosterstraße“ 1. Änderung 26.01.2024)
  • Tiere und Pflanzen
    - Artenschutz: Artenschutzrechtliche Prüfung gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG. Die artenschutzrechtliche Beurteilung ergibt unter Berücksichtigung bestimmter Vermeidungsmaßnahmen keinen Verbotstatbestand. (Seeling + Kappert GbR: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Artenschutzprüfung (ASP Stufe 1) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes EL 16/1 „Klosterstraße“ Juni 2023) 
    - Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt: Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Bei Nichtdurchführung der Maßnahme würde das Gebiet weiterhin gewerblich genutzt werden. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt bleiben unverändert. (StadtUmbau GmbH: Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan EL 16/1 „Klosterstraße“ 1. Änderung 26.01.2024)
  • Klima und Luft 
    -Schutzgut Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Bei Nichtdurchführung der Maßnahme würde das Gebiet wie bisher gewerblich genutzt werden. Die Wirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima sind als nicht erheblich einzustufen. (StadtUmbau GmbH: Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan EL 16/1 „Klosterstraße“ 1. Änderung 26.01.2024)
  • Landschaft
    - Schutzgut Landschaft: Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Bei Nichtdurchführung der Maßnahme würde das Gebiet wie bisher gewerblich genutzt werden. Die Wirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind als nicht erheblich einzustufen. (StadtUmbau GmbH: Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan EL 16/1 „Klosterstraße“ 1. Änderung 26.01.2024)
  • Kultur- und Sachgüter
    - Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Bei Nichtdurchführung der Maßnahme würde das Gebiet wie bisher gewerblich genutzt werden. Negative Auswirkungen auf denkmal-, bodendenkmalrechtliche oder kulturlandschaftliche Belange sind nicht zu erkennen. (StadtUmbau GmbH: Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan EL 16/1 „Klosterstraße“ 1. Änderung 26.01.2024)
     

Hinweise

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Mit Verweis auf das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz NRW) wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Personen, die Stellungnahmen zur Planung abgeben, in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse aufgeführt werden, soweit dies von den betroffenen Personen nicht ausdrücklich verweigert wurde.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende benannte Beschluss zur Offenlage des Ausschusses für Stadtentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 07.05.2024 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Emmerich am Rhein, 15.05.2024

Der Bürgermeister

Peter Hinze

Kontaktperson

Stadt Emmerich am Rhein - Fachbereich 5 - Stadtentwicklung 

Frau Ann-Cathrin Lasee

Telefon: 02822-751511
Telefax: 02822-751599
E-Mail: ann-cathrin.lasee@stadt-emmerich.de

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