Flächennutzungsplan Stadt Emmerich am Rhein Frühzeitige Beteiligung

104. Änderung des Flächennutzungsplans – Umwandlung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in Wohnbaufläche

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.02.2025 bis 24.03.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich 104. FNP-Änderung

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in zu dem Zeitpunkt gültigen Fassung, folgenden Beschluss gefasst:

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Gemarkung Dornick, Flur 1, Flurstücke 443 (teilweise, ca. 0,5 ha im Süd-Osten an der Dornicker Straße) die 104. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zu diesem Zweck können die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist vom

20.02.2025 bis einschließlich zum 24.03.2025

auf der Homepage der Stadt Emmerich am Rhein (http://emmerich.de/de/inhalt/oeffentlichkeitsbeteiligungen) eingesehen werden.

Eine zusätzliche Möglichkeit der Einsichtnahme besteht im Zeitraum der Auslegungsfrist im 2. OG des Rathauses der Stadt Emmerich am Rhein, Geistmarkt 1, im Flurbereich des Fachbereiches 5 – Stadtentwicklung während folgender Dienststunden:

                        Montag bis Freitag                 08.30 bis 12.30 Uhr

                        Montag bis Donnerstag          14.00 bis 16.00 Uhr

Hinweise

Abgabe von Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanverfahrens elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB vom 04.02.2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der vorstehende Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vom 04.02.2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Emmerich am Rhein, 13.02.2025

Der Bürgermeister

Peter Hinze

Kontakt

Anne Schaart

Stadt Emmerich am Rhein
Fachbereich 5 - Stadtentwicklung -
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel.:  +49 2822 75-1515
Fax:  +49 2822 75-1599

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtslageplan
  • Planurkunde
  • Begründung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Bodengutachten
  • Überflutungsnachweis
  • Dimensionierung Rigolen
  • Auszug KOSTRA-Daten
  • Versickerungskonzept

Informationen

Übersicht
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